Sieg vor dem Oberverwaltungsgericht: Der Gedenkstein bleibt! - UND: konnte 2022 der "Kohlmann-Putsch" verhindert werden?
Es gibt sie noch, die guten Nachrichten von den juristischen Schauplätzen in diesem Land: Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat mit am Dienstag (20. Juni) zugestelltem Beschluss entschieden, dass die Polizei den Gedenkstein für die Opfer des Corona-Terrors in Zinnwald-Georgenfeld nicht abreißen darf. Die Äußerungen sind von der Meinungsfreiheit gedeckt und stellen keine strafbare Beleidigung dar. Weil das Urteil im Eilverfahren rechtskräftig ist und der Polizei keine weiteren Beschwerdemöglichkeiten zustehen, müssen auch die Siegel, die von der Polizei angebracht worden waren, unverzüglich entfernt werden.
Das ist ein weiterer Erfolg, der zeigt: Wir müssen uns wehren. Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. Wir haben zu keinem Zeitpunkt daran gedacht, klein beizugeben, sondern sind juristisch, wie politisch, gegen die polizeilichen Schikanen vorgegangen. Bedauerlicherweise hat es keine (!) der im Landtag vertretenen Parteien für nötig gehalten, diese Rechtsbrüche, die durch die Polizei erfolgt sind, aufzugreifen oder zu thematisieren. Doch wir Sachsen wissen uns längst selber zu helfen – mit eurer Unterstützung, für die wir ausdrücklich danken, steht eine breite Allianz des Widerstandes gegen das Establishment.
Pünktlich zur Ferienzeit (der Gedenkstein liegt am Georgenfelder Weg in Zinnwald-Georgenfeld liegt an einem Wanderweg, der bei Touristen sehr beliebt ist) erstrahlt der Gedenkstein für die Opfer der Corona-Zwangsmaßnahmen wieder. Ein starkes Signal und es wird nicht das einzige Denkmal dieser Art in Sachsen bleiben!
|