Muster-Strafanzeige gegen Kretschmer & Köpping wegen Freiheitsberaubung: OVG Bautzen stellt Rechtswidrigkeit von Ausgangsbeschränkung fest!
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat die erste sog. „Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO)“ aus dem März 2020 mit seinem jüngsten Urteil als rechtswidrig eingestuft. Damit steht nun fest: Die darin von MP Kretschmer (CDU) und seiner Ministerin Köpping (SPD) verhängten Ausgangsbeschränkungen waren ein Akt der Freiheitsberaubung und Nötigung! Wir haben euch daher eine Vorlage zur Erstattung einer Strafanzeige erstellt. Ihr braucht nur noch euren Namen und Anschrift eintragen, die Mustervorlage ausdrucken und per Post oder Fax an die Staatsanwaltschaft Dresden schicken.
|