Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat die erste sog. „Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO)“ aus dem März 2020 mit seinem jüngsten Urteil als rechtswidrig eingestuft. Damit steht nun fest: Die darin von MP Kretschmer (CDU) und seiner Ministerin Köpping (SPD) verhängten Ausgangsbeschränkungen waren ein Akt der Freiheitsberaubung und Nötigung!

Wir haben euch daher eine Vorlage zur Erstattung einer Strafanzeige erstellt. Ihr braucht nur noch euren Namen und Anschrift eintragen, die Mustervorlage ausdrucken und per Post oder Fax an die Staatsanwaltschaft Dresden schicken.

Macht bitte regen Gebrauch von eurem Recht diese illegitimen Grundrechtseinschränkungen durch die abgehobenen Merkel-Statthalter in der Staatskanzlei anzuzeigen! Für eine Strafanzeige entstehen euch KEINE Kosten!

Bitte teilt diesen Beitrag über alle Kanäle und Dienste und sorgt für eine Lawine der Ermittlungsverfahren!

Die Postanschrift ist in dem PDF-Dokument enthalten. Wer ein Fax hat, erreicht die Staatsanwaltschaft Dresden über die Nummer:  0351 – 446 20 50

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