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Gesetzesverstöße: Oberbürgermeisterwahl in Aue-Bad Schlema wird angefochten!

WahlAnfechtungAueBadSchlema


Lieber Mitstreiter,

das ist ein Paukenschlag: Die Freien Sachsen haben am heutigen Tag juristische Schritte gegen das angebliche Ergebnis der Oberbürgermeisterwahl von Aue-Bad Schlema eingeleitet und die Wahl offiziell angefochten. Vor knapp zwei Wochen siegte Stefan Hartung nach Auszählung der Urnenwahllokale mit etwa 53 % gegen den CDU-Kontrahenten, doch nach den Briefwahl-Stimmen lag dieser plötzlich denkbar knapp vorne. Bereits unmittelbar nach dem Wahlabend gab es Hinweise auf diverse Unregelmäßigkeiten und Gesetzesverstöße.

Belegt werden konnten nun: Illegale Wahlbeeinflussung unter Missbrauch persönlicher Daten, Rechtsverstöße beim Ablauf der Briefwahl, eine statistisch nicht erklärbare Zahl ungültiger Wahlscheine in einem Briefwahlbezirk, sowie Verstöße gegen das Mäßigungs- und Neutralitätsgebot durch die zuständige Rechtsaufsicht.

In einer Pressekonferenz begründen Stefan Hartung (Oberbürgermeisterkandidat für Aue-Bad Schlema) und Martin Kohlmann (Rechtsanwalt, Vorsitzender der Freien Sachsen) das Vorgehen und geben einen ersten Überblick über die festgestellten Gesetzesverstöße, sowie den aufgekommenen Manipulationsverdacht.

Das dürfte hohe Wellen schlagen und schon jetzt ist klar: Der CDU-Kandidat wird damit nicht, wie vorgesehen, am 1. August 2026 das Amt des Oberbürgermeisters antreten.

Die Wahlanfechtung im gesamten Wortlaut!

Übrigens: Die 15-seitige Wahlanfechtungsschrift mit allen Gründen und rechtlichen Einordnungen kann hier im Wortlaut nachgelesen werden!

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