Die Medienwelt ist im Wandel: Die herkömmlichen Medien, vor allem Presse und Fernsehen, verlieren stetig an Bedeutung. Viele Menschen informieren sich längst über alternative Plattformen, aber auch über Youtube oder in Telegram-Kanälen. Die großen Journalistenverbände erteilen ihre Presseausweise in aller Regel nur hauptberuflichen Journalisten (und dabei wird auch häufig die politische Herkunft geprüft!) und verkennen dabei den Wert, den ehrenamtlicher Journalismus bereits heute einnimmt. Tatsächlich gibt es keinen „offiziellen“ Presseausweis, sondern eine Vielzahl verschiedener Aussteller. Private Veranstalter, etwa von Konzerten oder Fußballspielen, können frei entscheiden, welche Ausweise sie zur Akkreditierung akzeptieren. Behörden sind dagegen gezwungen, im Rahmen der Gleichbehandlung alle Ausweise zu akzeptieren, die Anhaltspunkte dafür geben, dass eine Person journalistisch tätig ist – etwa im Rahmen einer Versammlung, einer Pressekonferenz oder einer Anfrage zur Stellungnahme.

Um all diejenigen zu unterstützen, die ehrenamtlich auf unseren Straßen tätig sind, gibt die AG Medien der FREIEN SACHSEN jetzt einen eigenen Presseausweis heraus. Dieser hilft, sich vor Ort als Medienvertreter bzw. Journalist erkennbar zu machen. Sollten rechtlich weniger gebildete Behördenvertreter den Ausweis in Einzelfällen doch nicht akzeptieren, weil sie nur die großen Verbände akzeptieren wollen, sollte in diesen Fällen juristisch vorgegangen werden, um auch diesbezüglich für Klarheit zu sorgen. Der Presseausweis sächsischer Journalisten ist eine perfekte Möglichkeit, sich auch Mitstreitern gegenüber als alternativer, kritischer Medienvertreter auszuweisen, der sich von den Journalisten der Massenmedien unterscheidet. Er wird viele Vorteile mit sich bringen!

So kann der sächsische Presseausweis beantragt werden:

Folgende Daten müssen per E-Mail an die Adresse kontakt@freie-sachsen.info gesandt werden:

1.) Name und Vorname
2.) Straße und Hausnummer
3.) Postleitzahl und Ort
4.) Mailadresse und Telefonnummer
5.) ein Passfoto (im Hochformat)
6.) eine Angabe darüber, für welches Medium berichtet werden soll (z.B. Telegram-Kanal, Internetseite, Youtube-Kanal usw.)

Für die Erstellung des sächsischen Presseausweises und die Zusendung fällt eine Gebühr von 40,- Euro an. Die entsprechende Zahlungsaufforderung wird mit der Bestätigung über den Eingang und die Bewilligung des sächsischen Presseausweises zugesandt.

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