Fünf Minuten nach Beginn brach die Polizei die Kundgebung auf dem Auer Altmarkt am 20. März 2021 ab. Nach dem merkwürdigen Verständnis der Beamten hätte der Versammlungsleiter Auflagen gegenüber umstehenden Passanten, die selbst keine Teilnehmer seiner Versammlung waren, durchsetzen sollen. Es ist offenkundig: Die Polizei suchte nur einen Vorwand für die Auflösung. Doch damit haben sie sich gleich ein doppeltes Eigentor geschossen!
2000 Menschen gingen anschließend spontan auf die Straße und im Nachgang haben die FREIEN SACHSEN nun Klage vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz eingereicht, um die Rechtswidrigkeit des polizeilichen Handelns – auch im Hinblcik auf die Zukunft – feststellen zu lassen!
Wer die Klage unterstützen möchte:
Kontoinhaber: FREIE SACHSEN
IBAN: DE25120300000040051856
Betreff: Klage Aue
Wer sich nicht wehrt, lebt eben verkehrt: Egal, in welchem Bereich!
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