In Sachsen gibt es über 400 Gemeinden, denen ein Bürgermeister vorsteht und seine Bürger – so ist die Position zumindest gedacht – vertreten soll. Neben den anfallenden Verwaltungsaufgaben und jeder Menge Bürokratie ist das Amt des Bürgermeisters mit einem gewissen Prestige versehen, ein Bürgermeister kann sich beispielsweise schützend vor die Menschen in seiner Stadt stellen. Oder aber offen gegen sie. Bereits in der Asylkrise 2015/16 begannen immer mehr Bürgermeister, sich der etablierten Politik bedingungslos zu unterwerfen. Seit dem Frühjahr 2020 und dem Beginn der Corona-Zwangsmaßnahmen hat sich diese Entwicklung noch weiter beschleunigt, es gibt kaum einen Bürgermeister, der den Weisungen aus den Landratsämtern und von der Landesregierung offen widerspricht. Dabei wäre dies nicht nur symbolisch ein wichtiges Zeichen, auch politisch haben Bürgermeister durchaus einen – wenn auch nicht unendlichen – Handlungsspielraum. Mit starken, selbstbewussten Bürgermeistern, zu denen bisher nur ein verschwindend geringer Teil gehört, wären die Corona-Zwangsmaßnahmen in der aktuellen Form undenkbar gewesen.

Doch wer sind eigentlich die Bürgermeister in Sachsen? Rund ein Drittel der Bürgermeister werden derzeit unmittelbar von der CDU gestellt, es handelt sich um Parteifußvolk der unteren Ebenen, das zur administrativen Verwaltung und zur Durchsetzung der Order „von oben“ eingesetzt wird. Oftmals in der Öffentlichkeit unscheinbar, aber immer akribisch, wenn es darum geht, die Parteilinie nach unten weiter zu geben. Weitere zehn Prozent der Bürgermeisterposten entfallen auf andere Kartellparteien, namentlich SPD, FDP, Grüne und Linke. Auf den ersten Blick erscheint es positiv, dass über die Hälfte der Bürgermeister keinen Parteien oder lokalen Wählergemeinschaften angehören. Bei einer näheren Betrachtung handelt es sich aber oftmals um zwar formal parteifreie Kandidaten, die aber als Konsens-Kandidaten mehrerer Kartellparteien ins Rennen geschickt worden sind und somit ebenfalls deren Linie verfolgen. Oder um Wählergemeinschaften, die versuchen, sich bei der CDU auf der jeweiligen Gemeindeebene koalitionsfähig zu machen und inhaltlich kaum zu unterscheiden sind. Die Zahl der Bürgermeister, die wirklich unabhängig sind und nur das Wohl ihrer Bürger, sowie ihrer Stadt vor Augen haben, dürfte bei etwa zehn Prozent liegen. Und noch geringer ist die Zahl derjenigen, die auch den Schneid haben, in der Öffentlichkeit zu kritischen Positionen zu stehen. Selbst parteifreie und eigentlich vormals als widerstandsfähig eingeschätzte Bürgermeister, die in der Vergangenheit teils starke Kritik an den Coronamaßnahmen der Regierung übten, sind bei entsprechendem Druck umgekippt, wie z.B. im kleineren Rahmen in Schneeberg und Stollberg oder aber im Extremfall in Freiberg, wo der Oberbürgermeister vom Kritiker der Maßnahmen und damit verbundenen Spaltung zum Impfprediger mutierte, der seine Bürger von zivilgesellschaftlichem Protest (Montagsspaziergänge) abhalten wollte.

Es ist offensichtlich, dass Veränderungsbedarf besteht, um das System der gleichgeschalteten Blockparteien Schritt für Schritt durch Mitbestimmung mündiger Bürger abzulösen. Und diese Veränderung muss ganz unten, auf der kommunalen Ebene, anfangen, in den Gemeinderäten und bei den Bürgermeistern. Während die nächsten Wahlen der Gemeinderäte noch weiter hin sind und erst im Frühjahr 2024 stattfinden, werden Bürgermeister durch die unterschiedlich ablaufenden Amtszeiten von jeweils 7 Jahren quasi durchgehend gewählt – im Juni 2022 finden jedoch in rund 100 sächsischen Städten zeitgleich Bürgermeisterwahlen statt. Es ist ein guter Tag, um den ein oder anderen Abnicker auszutauschen. Lasst uns damit beginnen, die Bürgermeister wieder vermehrt selber aus dem Volk zu stellen. Das wird vielleicht (noch) nicht überall klappen, aber irgendwo müssen wir anfangen!

Die Ablehnung des traditionellen Parteiensystems ist zurecht stark verbreitet und nimmt kontinuierlich weiter zu. Immer mehr Menschen entfremden sich von dem uns in Sachsen seit nunmehr über dreißig Jahren regierenden Parteienkartell. Es sollte jedoch nicht der Fehler gemacht werden, aus berechtigtem Frust über das Parteiensystem grundsätzlich jedem politischen Prozess, der sich in Wahlen niederschlägt, ablehnend gegenüberzustehen: Mitbestimmung durch Bürger hat es schon in den letzten Jahrhunderten gegeben, mitunter sogar wesentlich mehr und direkter, als es heute der Fall ist – ein zentraler Punkt war dabei die Wahl der Bürgermeister in den (vor den erzwungenen Gemeindezusammenlegungen noch viel zahlreicheren) sächsischen Städten. Während bei der Wahl von Parteilisten Hinterbänkler in die Parlamente gespült werden, bei denen eigentlich keiner so genau weiß, wer dort eigentlich gewählt wird und wofür dieser Politiker eintritt, steht bei den Bürgermeisterwahlen zumindest die Person im Mittelpunkt und wird unmittelbar von den Bürgern gewählt. Wenngleich natürlich bei den Kandidaten der Einheitsparteien die Inhalte ebenfalls oftmals in den Hintergrund geraten.

Um unsere Gesellschaft von unten nach oben zu erneuern, ist es wichtig, auf den untersten Ebenen zu beginnen: Niemand käme etwa auf die Idee, beim Neubau eines Hauses zunächst den Dachstuhl zu errichten, wenn kein Unterbau existiert oder gar das Fundament noch nicht einmal gegossen wurde. Das erklärte Ziel der FREIEN SACHSEN ist es, die politische Verantwortung möglichst weit auf die unteren Ebenen zu verlagern: Entscheidungen müssen weg von den Zentralregierungen, hin zu den Menschen, die sie unmittelbar betreffen. Im Großen fordern wir Selbstbestimmung durch eine souveräne sächsische Regierung, statt von einer Berliner Zentralregierung oder durch die Europäische Union Befehle zu erhalten. Im Kleinen fordern wir aber auch, dass möglichst viel vor Ort, in den Kommunen, entschieden werden kann, weil diese Politik viel näher an den Menschen dran ist. Und dafür braucht es starke Gemeinden und Städte, in denen sich vor Ort starke Persönlichkeiten einsetzen.

Bisher wirkt es so, dass bei Bürgermeisterwahlen – vor allem durch die CDU – Bewerber ins Rennen geschickt werden, denen ein Versorgungsposten beschert wird, der ihnen ein ordentliches Auskommen sichert, im Gegenzug hat die Partei einen „zuverlässigen“ Mann an einflussreicher Stelle. Um die Belange der Bürger geht es dabei in den seltensten Fällen. Bedenklich ist dabei vor allem, dass Bürgermeisterwahlen bisher zwar von vielen Bürgern zur Kenntnis genommen worden sind (die Mehrzahl der Bürger wird zumindest wissen, wann ein neuer Bürgermeister gewählt wird und ggf. die Kandidatennamen kennen), sich das Interesse an Mitbestimmung aber eher in Grenzen hielt. Die Bürgermeister waren meist als Grüß-Auguste bekannt, die bei feierlichen Anlässen ein paar nette Worte sagen durften. Spätestens seit der Corona-Politik hat sich das aber geändert: Die Bürgermeister stehen im Fokus und wer sich nicht klar gegen den Kurs stellt, trägt Mitverantwortung. Und wer sich der Durchsetzung dieser Maßnahmen und der Spaltung unserer Gesellschaft verschrieben hat, erst recht. Die Bürgermeister stehen deshalb wesentlich stärker im Mittelpunkt, als es noch vor ein paar Jahren der Fall gewesen ist. Das ist gut so, denn endlich wird genauer hingeschaut!

Aber welchen praktischen Nutzen haben Bürgermeister, die aus den Reihen der sächsischen Bürgerprotestbewegung stammen und die patriotisch-oppositionelle Politik auch realpolitisch umsetzen können? Vorweg: Ein Bürgermeister hat durch die derzeitigen Gesetze – die auch von uns nicht unbedingt immer als Non-Plus-Ultra angesehen werden, die aber aktuell vollzogen werden können – keinen unbegrenzten Handlungsspielraum. Er kann beispielsweise nicht die Coronaverordnung in seiner Stadt in Gänze aufheben oder gar Bundesgesetzen die Gültigkeit absprechen. Aber: Das heißt nicht, dass es keine Möglichkeiten gibt, zu handeln. Es ist trotzdem viel möglich.

Der wichtigste Grund, warum es Bürgermeister braucht, für die Freiheit nicht nur eine Floskel ist: Ein Bürgermeister muss sich vor seine Bürger stellen, gerade in Krisenzeiten. Bisher ducken sich die meisten Bürgermeister vor den Entscheidungsträgern aus Dresden und kuschen, wenn ein paar scharfe Worte an sie gerichtet waren. Das beste Beispiel dafür ist der Zwönitzer Bürgermeister, der im Frühjahr 2021 brutale Polizeiübergriffe auf friedliche Montagsspaziergänger in seiner Stadt in einer öffentlichen Erklärung verurteilte und die Coronamaßnahmen scharf kritisierte – genau so ein Verhalten ist von einem vernünftigen Bürgermeister zu erwarten. Nachdem Ministerpräsident Michael Kretschmer Zwönitz einen Besuch abstattete und mit dem Bürgermeister ein längeres Gespräch führte, wandelte sich der Mann um 180 Grad und ist seither handzahm. Die Regierung weiß genau, welches Potenzial in mutigen Bürgermeistern liegt, die sich nicht mehr auf der Nase herumtanzen lassen und ist deshalb schnell dabei, Abweichler einzufangen und zu „beruhigen“.

Ein Bürgermeister kann viel gestalten, seine Amtszeit ist mit 7 Jahren sehr lang. Er hat Einfluss darauf, welche Schwerpunkte in einer Stadtverwaltung gesetzt werden, wie beispielsweise in öffentlichen Gebäuden mit Coronamaßnahmen verfahren wird oder ob die Stadt beispielsweise ungeimpften Mitarbeitern kündigt (bzw. überhaupt: Wer bei der Stadtverwaltung eingestellt wird, der bürokratische Speichellecker oder der wirklich engagierte Bürger). Für viele Entscheidungen muss zwar der Stadtrat eingebunden werden, aber es gibt einen gewissen Handlungsspielraum, den jeder Bürgermeister nutzen kann: Den städtischen Mitarbeitern des Ordnungsdienstes kann ein Bürgermeister beispielsweise die Anweisung geben, keine Coronakontrollen durchzuführen. Wenn er denn möchte. Auf dieser Ebene ließe sich die Aufzählung, welche Möglichkeiten ein Bürgermeister hat, fortsetzen. Kurzgefasst: Ein mutiger Bürgermeister kann in den jetzigen Gesetzen und Verordnungen genug Stellen finden, an denen er seinen Einfluss zum Wohle der Bürger ausnutzen kann. Es ist eine wichtige Stellschraube, um Einfluss zu gewinnen und die Herrschaft der Kartellparteien schrittweise von unten zu untergraben.

Natürlich ist der Weg von der Idee zur Kandidatur bis zur Wahl durch die Bürger weit. Und es wird Städte geben, wo dieser Weg von vornherein vergleichsweise aussichtslos ist – wenngleich es gute Gründe geben könnte, dort trotzdem anzutreten. Vor einem Wahlantritt sollte gut abgewogen werden: Macht es Sinn, zu dieser Bürgermeisterwahl anzutreten? Und wenn ja, macht es mit mir als Kandidaten Sinn? Und: Trete ich als parteifreier Kandidat an, vielleicht lieber für ein oppositionelles Wählerbündnis oder möchte ich sogar für Organisationen wie die FREIEN SACHSEN kandidieren? Diese Entscheidungen müssen abgewogen werden, es gibt in allen Fällen Pro- und Contra-Argumente, die von Stadt zu Stadt ganz unterschiedlich zu gewichten sind, eine pauschale Empfehlung ist diesbezüglich kaum möglich.

Gerade in vielen (kleineren) Städten treten bei Bürgermeisterwahlen lediglich Kandidaten der Kartellparteien an, teilweise sogar nur ein einziger Kandidat. Das führt dann dazu, dass ein SPD-Politiker im erzgebirgischen Johanngeorgenstadt mit über 95 Prozent zum Bürgermeister gewählt wird, während seine Partei bei anderen Wahlen in der gleichen Stadt an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern würde. Oder dass die Grünen eine Bürgermeisterin im erzgebirgischen Schlettau stellen, obwohl die Partei in den meisten Kommunen des Kreises nicht einmal in den Gemeinde- oder Stadträten vertreten sind. Es fehlt schlichtweg an Kandidaten, die gerade in den kleineren Städten gegen die Kartellparteien antreten. Aber auch in den größeren Städten: In Limbach-Oberfrohna, immerhin eine große Kreisstadt im Landkreis Zwickau, wird beispielsweise im Februar 2022 ein neuer Bürgermeister gewählt. Die Kandidaten sind ein Landtagsabgeordneter der Kretschmer-CDU, der nunmehr Bürgermeister werden möchte und ein Kandidat Freien Wähler, die in Limbach-Oberfrohna eher als Anhängsel der CDU wahrgenommen werden. Bürger, die einen wirklich oppositionellen Kandidaten wählen möchten, der ein grundsätzlich anderes Politikverständnis hat, können bei dieser Wahl nur zuhause bleiben, ungültig wählen oder mit dem Kandidaten der Freien Wähler für das vermeintlich kleinere Übel stimmen. Eine wirkliche Alternative haben sie nicht. Und das zeigt eigentlich das ganze Dilemma auf: Es gibt oftmals überhaupt keine Konkurrenz für die großen Parteien, die es somit noch leichter haben, sich die Kommunen unter den Nagel zu reißen.

Tatsächlich stehen die Chancen in kleineren Städten und Gemeinden (unter 10.000 Einwohnern) durchaus gut, mit einem in der Gemeinde bekannten Unternehmer oder einem schlichtweg länger politisch tätigen Akteur die Bürgermeisterwahl gewinnen zu können – bei einem überschaubaren, finanziellen Aufwand. Natürlich muss etwas Wahlkampf geführt werden, z.B. über Plakate und Flugblätter, aber die meisten Menschen werden in kleineren Gemeinden durch persönliche Gespräche und die Mund-zu-Mund-Propaganda überzeugt. In großen Städten sieht das freilich anders aus: Wenn im Dresden im Juni 2022 der Oberbürgermeister gewählt wird, finden Materialschlachten zwischen den großen Parteien statt, für oppositionelle Kandidaten wird es dort vergleichsweise schwierig – aber auch dort kann ein Antritt natürlich einen Achtungserfolg verschaffen, sofern ein Gegeneinander der verschiedenen Lager der patriotischen Opposition vermieden und ein allgemein akzeptierter Konsenskandidat gefunden wird.

Kein Gegeneinander der patriotischen Opposition: Dies ist wohl mit die wichtigste Voraussetzung, wann ein Antritt Sinn macht und wann er gelassen werden sollte. Wenn es einen Bürgermeister gibt, der mit der Bürgerprotestbewegung in der Gemeinde gut zusammenarbeitet oder diese zumindest durch seine Tätigkeit unterstützt, macht es wenig Sinn, seine Position durch eine Gegenkandidatur zu schwächen. Wenn bereits bekannt ist, dass zur nächsten Bürgermeisterwahl ein anderer Kandidat antreten möchte, der patriotisch-oppositionelle Positionen vertritt, ganz egal, ob er für ein Wählerbündnis, für eine Partei oder als Einzelkandidat antritt, wäre es ebenfalls eine Schwächung des Bürgerprotestes, gegeneinander zu kandidieren. In solchen Fällen sollte vielmehr das Gespräch gesucht werden, um gemeinsam eine Mannschaft aufzustellen, die in der Gemeinde etwas bewegen kann und abgewogen werden, wer (im Hinblick auf die Erfolgsaussichten) der beste Kandidat sein könnte. Zurückstecken ist in einer solchen Situation manchmal auch ein Zeichen von Größe – es geht schließlich nicht darum, wessen Name am Ende auf einem Stimmzettel steht, sondern darum, mittel- und langfristig gesellschaftliche Veränderungen von unten anzustoßen. Zur Wahrheit gehört aber auch: Bisher hat sowohl die klassisch-patriotische Bewegung, als auch die „Coronaprotestbewegung“ die Wichtigkeit von Bürgermeisterwahlen nicht erkannt, denn auch in den letzten Jahren gab es bei weniger als 5 Prozent der Bürgermeisterwahlen überhaupt Antritte von Kandidaten aus dem oppositionellen Lager. Im Zweifel steht sich also niemand im Weg, sondern nimmt zunächst einen Platz ein, der bisher überhaupt nicht besetzt ist.

Ein Antritt zur Bürgermeisterwahl sollte nicht aus der Laune heraus entschieden werden, sondern erst nach Gesprächen mit anderen Mitstreitern und dem persönlichen Umfeld. Wenn die Entscheidung gut überlegt ist, spricht aber natürlich nichts dagegen, mit vollem Tatendrang loszulegen. Im Gegenteil.

Das sächsische Kommunalwahlrecht unterscheidet sich von vielen anderen Bundesländern. Es gibt zwar zwei Wahlgänge, falls ein Bewerber im ersten Wahlgang keine absolute Stimmenmehrheit, also 50 Prozent, erreicht hat. Wenn es nur einen Bewerber gibt, wird dieser in nahezu jedem Fall im ersten Wahlgang gewählt. Bei zwei Bewerbern ist der erste Wahlgang gleichzeitig die Stichwahl, dort wird es auch keinen zweiten Wahlgang geben. Wenn aber beispielsweise drei Kandidaten antreten und ein Kandidat 40 Prozent erreicht, während die beiden anderen Kandidaten jeweils 30 Prozent erreichen, findet ein zweiter Wahlgang statt, bei dem alle Kandidaten erneut antreten können (aber nicht müssen). Dieser zweite Wahlgang wird in der Regel drei Wochen nach dem ersten Wahlgang durchgeführt und es zählt beim zweiten Wahlgang die relative Stimmenmehrheit, eine absolute Stimmenmehrheit ist nicht mehr erforderlich. Wenn die Bürger identisch wie im ersten Wahlgang wählen würden, hätte der Kandidat mit 40 Prozent der Stimmen die relative Stimmenmehrheit erreicht und gewonnen.

Gerade in größeren Städten treten zur ersten Runde viele Bewerber an – in Chemnitz waren es bei der Bürgermeisterwahl 2020 beispielsweise 9 Bewerber. Nach den schwachen Ergebnissen der ersten Runde zogen jedoch vier aussichtslose Bewerber ihre Kandidatur in der zweiten Runde zurück und riefen dazu auf, ihnen inhaltlich nahestehende Kandidaten zu unterstützen. In Görlitz verzichteten 2019 bis auf den CDU-Bewerber alle anderen Kandidaten der etablierten Parteien auf einen Antritt in der zweiten Runde, um einen drohenden AfD-Wahlerfolg zu verhindern, der Kartellkandidat der CDU siegte damals knapp gegen den AfD-Bewerber. Solche „Spielchen“ werden wohl in Zukunft durch absehbare Erfolge patriotischer Bewerber weiter zunehmen – es lohnt aber meistens nicht, im Vorfeld daran Gedanken zu verschwenden und sich in Eventualitäten zu stürzen, die Dinge sollten vielmehr überlegt werden, wenn sich eine solche Konstellation für die zweite Wahlrunde ergibt.

 

Die Amtszeit der Bürgermeister beträgt – von Rücktritten oder unvorhergesehene Todesfällen abgesehen – 7 Jahre. Mit einer kurzen Google-Recherche lässt sich das Datum der letzten Bürgermeisterwahl in der jeweiligen Stadt ebenso herausfinden, wie der (ungefähre) Zeitpunkt der nächsten Wahl.

Die Termine für das laufende Jahr werden vom Freistaat Sachsen auf folgender Internetseite veröffentlicht:
https://wahlen.sachsen.de/buergermeisterwahlen.html

Teilweise werden die genauen Termine aber wesentlich später nachgetragen, als sie in den jeweiligen Gemeinde- und Stadträten festgelegt worden sind. Um keine Zeit zu verlieren, empfiehlt es sich deshalb, gelegentlich bei den Kommunen nachzufragen.

Die Rechtsgrundlagen für die Aufstellung von Bürgermeisterkandidaten regeln die Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO), das Kommunalwahlgesetz (KomWG) und die Kommunalwahlordnung (KomWO).

Zur Bürgermeisterwahl aufgestellt werden darf jeder wahlberechtigte Bürger zwischen 18 und 65 Jahren, dem nicht in Folge eines Richterspruchs das Wahlrecht aberkannt wurde oder der über bestimmte Vorstrafen verfügt, die eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bedeuten würden (Bürgermeister sind nach ihrer Wahl Beamte auf Zeit).

Vor der Aufstellung muss sich der Bewerber Gedanken darüber machen, ob er für eine Organisation oder als Einzelbewerber kandidiert. Wenn er als Einzelbewerber antritt, ist keine Aufstellungsversammlung erforderlich. Kandidiert er für eine Organisation, muss der Bewerber in einer Mitgliederversammlung der Organisation (z.B. eine Wählergemeinschaft oder Partei), bei der die wahlberechtigten Mitglieder aus dem jeweiligen Wahlgebiet zusammentreten, aufgestellt werden. Über diese Aufstellung ist eine Niederschrift auf den amtlichen Vordrucken zu führen, außerdem sind verschiedene formale Regelungen (Ladungsfristen für die Versammlung, Unterschriften des vertretungsberechtigten Vorstandes der Gliederung usw.) zu beachten. Grundsätzlich ist zu empfehlen: Wenn der Antritt für eine Organisation erfolgen soll, sprecht vorher die Formalitäten ab, in jeder Bürgerbewegung (und jeder Partei sowieso) gibt es jemanden, der sich mit den wahlrechtlichen Formalitäten auskennt. Das vermeidet Fehler!

Wenn Ihr entschieden habt, wie der Wahlantritt erfolgen soll, nehmt Ihr Kontakt zum Wahlamt eurer jeweiligen Stadt auf. Wahlantritte für Bürgermeisterwahlen müssen bis zum 66. Tag vor der Wahl eingereicht werden – da für diese Einreichung jedoch verschiedene Formalitäten erforderlich sind (z.B. die im nächsten Absatz thematisierten Unterstützungsunterschriften), ist zu empfehlen, eine Kandidatur ca. vier Monate vor dem Wahltag aktiv voranzutreiben und mit dem Wahlamt Kontakt aufzunehmen. Das Wahlamt teilt euch mit, ab wann die Wahlvorschläge eingereicht werden können und nennt euch den genauen Tag, an dem die Frist endet. Außerdem stellt es euch die Vordrucke zur Verfügung. Nach eurer Aufstellungsversammlung (oder bei einem Einzelbewerber: Nach Ausfüllen der Vordrucke) reicht ihr diese beim Wahlamt eurer Gemeinde ein.

Nach den Formalitäten kommt die lästige Pflichtaufgabenerfüllung, das Sammeln der sogenannten Unterstützungsunterschriften: Jeder Bewerber, der zu einer Bürgermeisterwahl antritt, muss – in Relation zur Einwohnerzahl seiner Gemeinde – eine bestimmte Zahl sogenannter „Unterstützungsunterschriften“ von Bürgern aus der Gemeinde erbringen, mit denen die Gemeinde sicherstellen will, dass es sich nicht um „Scherzkandidaturen“ von Personen handelt, deren Wahlvorschlag niemand unterstützt und ein gewisser Rückhalt in der Bevölkerung besteht. Keine Panik: Das ist eine Fleißaufgabe und für jeden, der einen gewissen Ehrgeiz an den Tag legt, schaffbar.

Gemäß § 6b der des Sächsischen Kommunalwahlgesetzes sind folgende Unterschriftenzahlen in den jeweiligen Kommunen erforderlich, unterschreiben kann jeder zum Zeitpunkt der Unterschrift in der Gemeinde wahlberechtigte Bürger:

  1. bis zu 2 000 Einwohnern von 20,
  2. bis zu 5 000 Einwohnern von 40,
  3. bis zu 10 000 Einwohnern von 60,
  4. bis zu 20 000 Einwohnern von 80,
  5. bis zu 50 000 Einwohnern von 100,
  6. bis zu 100 000 Einwohnern von 160,
  7. bis zu 300 000 Einwohnern von 200 und
  8. mehr als 300 000 Einwohnern von 240

Das Sammeln von Unterstützungsunterschriften wird oft als lästig empfunden. Hinzu kommt, dass die Unterschriften nicht auf einem Papiervordruck auf der Straße oder auf der nächsten Feier gesammelt werden können, sondern die Bürger in die jeweiligen Rathäuser gehen müssen, um dort, in einem speziellen Zimmer des Wahlamtes (was gut sichtbar am Eingang ausgeschildert sein muss!), ihre Unterschrift abzuleisten. Das klingt nach einer lästigen Hürde, kann mitunter auch Zeit kosten, aber ist zu schaffen: Jeder Mensch verfügt über ein gewisses Bekannten- und Sympathisantenumfeld, hinzu kommen Bürger, die auf der Straße angesprochen werden können, ob sie den Wahlvorschlag unterstützen möchten. Wichtig ist aber, frühzeitig mit dem Sammeln zu beginnen, um nicht unter Zeitdruck zu geraten. Das Wahlamt der Gemeinde muss den Vertrauenspersonen des Wahlvorschlages zu jedem Zeitpunkt mitteilen, wie viele Bürger bereits für den Wahlvorschlag unterschrieben haben. Übrigens: Mit der sog. Unterstützungsunterschrift teilt ein Bürger nur mit, dass er den Antritt eines Kandidaten begrüßt, er wählt ihn damit aber nicht (zwangsläufig), sondern kann seine Stimme natürlich bei der späteren Wahl dorthin setzen, wo er es möchte. Wer das erste Mal Unterstützungsunterschriften sammeln muss, sollte sich von erfahrenen „Sammlern“ Tipps geben lassen – das erspart viel Zeit.

Wenn die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen abgelaufen ist, prüft der Wahlausschuss der Gemeinde die Vorschläge und lässt sie zur Wahl zu. Das Wahlamt eurer Gemeinde ist verpflichtet, euch ab der Einreichung des Wahlvorschlages auf mögliche Fehler bei Wahlvorschlägen hinzuweisen und die Möglichkeit zur Nachbesserung zu geben. Verstößt das Wahlamt dagegen oder lässt sich mit dem Hinweis bis kurz vor Fristende Zeit, kann die Wahl in Gänze angefochten werden. Grundsätzlich empfiehlt es sich, Wahlvorschläge immer frühestmöglich einzureichen, damit Fehler ohne Zeitdruck (und eventuelle Folgefehler) behoben werden können.

Diese Frage können wir nicht (allgemein) beantworten: Jeder Bewerber hat ein eigenes Konzept und andere Schwerpunktthemen. Der eine setzt auf klassische Werbung mit Plakaten, Flugblättern und Infoständen, der nächste zieht von Haus zu Haus und sucht das Gespräch mit den Bürgern. Der Ablauf eines Wahlkampfes ist maßgeblich von der Größe der Gemeinde, den verfügbaren (finanziellen und zeitlichen) Mitteln und der Erfahrung des Bewerbers abhängig. Als Zeitfenster gilt: Ab der Wahlzulassung bis zum Wahltag sollte ein intensiver Wahlkampf geführt werden. Während es früher ein „Schlussfinish“ in den Tagen bis zur Wahl gab, gibt es – auch, wenn das sicherlich eine bedenkliche Entwicklung ist, aber sie besteht nun mal – mittlerweile wesentlich mehr Briefwähler, die ihre Wahlentscheidung schon einige Tage vorher versenden. Zu spät sollte deshalb nicht losgelegt werden.

Es ist das Ziel der FREIEN SACHSEN, bei der Neugestaltung der sächsischen Politik mitzuwirken. Wir wollen, dass mündige Bürger endlich wieder Verantwortung übernehmen und die – oftmals blassen – Abwickler und Abnicker der Kartellparteien aus den Rathäusern verschwinden. Wir unterstützen grundsätzlich jeden patriotisch-oppositionellen Antritt zu einer Bürgermeisterwahl, der nicht in Konkurrenz zu anderen Kandidaten aus den Reihen des sächsischen Bürgerprotestes geschieht.

Wir helfen mit, Antritte zu koordinieren, beantworten Fragen bei der Abwicklung der amtlichen Formalitäten und bieten nicht nur unseren Mitgliedern, sondern auch parteilosen Kandidaten, die Möglichkeit, für die FREIEN SACHSEN zu einer Bürgermeisterwahl anzutreten. Genauso – und das möchten wir an dieser Stelle betonen – unterstützen wir aber auch parteifreie Einzelbewerber oder Kandidaten von Wählerbündnissen, mit denen wir zusammenarbeiten.

Vom Gedanken zum Antritt über die Aufstellung zum Bürgermeisterkandidaten bis hin zum Wahlkampf: Wir stellen unser Wissen und unsere helfenden Hände gerne zur Verfügung, um euch zu unterstützen. Je mehr Menschen wir dazu bewegen können, politische Verantwortung übernehmen zu wollen, desto besser.

Wenn Ihr Hilfe braucht oder einfach euer Interesse geweckt wurde, über einen Antritt zur Bürgermeisterwahl nachzudenken, zögert nicht. Schreibt uns eine E-Mail an buergermeister@freie-sachsen.info!

Zu diesem Beitrag haben wir auch ein Audio-Podcast-Gespräch aufgezeichnet, welches hier abrufbar ist:

https://freie-sachsen.info/2022/podcast-burgermeisterwahlen-sachsen/

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