Nach der neuesten Fassung der sog. „Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung“ verlangt die Landesregierung von den Schülern regelmäßige Tests auf eine Infektion mit dem SARS-CoV2. Der bayrische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 2. März 2021, Aktenzeichen Az. 20 NE 21.353) ist der Auffassung, dass dies nicht rechtens ist. Daher empfehlen wir allen Eltern dringend von unserem Musterschreiben und der beigefügten Haftungserklärung Gebrauch zu machen.
Neben der Verletzung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit sehen wir auch sehr starke epidemiologische Bedenken, die auch von höchster Stelle bestätigt werden:
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