Nach der neuesten Fassung der sog. „Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung“ verlangt die Landesregierung von den Schülern regelmäßige Tests auf eine Infektion mit dem SARS-CoV2. Der bayrische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 2. März 2021, Aktenzeichen Az. 20 NE 21.353) ist der Auffassung, dass dies nicht rechtens ist. Daher empfehlen wir allen Eltern dringend von unserem Musterschreiben und der beigefügten Haftungserklärung Gebrauch zu machen.

Neben der Verletzung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit sehen wir auch sehr starke epidemiologische Bedenken, die auch von höchster Stelle bestätigt werden:

Das Robert-Koch-Institut weist in einer aktuellen Publikation darauf hin, dass willkürliche Massentestungen viel mehr Falsch-Positiv-Testergebnisse erzeugen als tatsächlich Infizierte gefunden werden. Das RKI weist die Rate der Falsch-Positiv-Testungen bei Antigen-Schnelltests mit 2 % aus.
Dass die sächsische Landesregierung nun zu jeder Gelegenheit durchtesten will, obwohl selbst die oberste Bundesbehörde vor diesem Problem warnt, lässt sich nur noch damit erklären, dass man testet um die Zahlen in die Höhe zu treiben. Mit dem Gesundheitsschutz hat das alles jedenfalls nichts zu tun!

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