Immer öfter werden Bürger plötzlich von der Polizei kontrolliert und mit dem Vorwurf einer Ordnungswidrigkeitenanzeige überzogen – zuletzt beispielsweise bei Montagsprotesten in Limbach-Oberfrohna, Zittau und Zwönitz. Häufig herrscht danach erst einmal Unklarheit, was diese Anzeige bedeutet und wie damit umgegangen werden sollte. Um dem Entgegenzuwirken, haben wir ein Flugblatt entworfen, das wichtige, rechtliche Hinweise gibt undden Umgang mit OWi-Anzeigen erklärt.

Das Flugblatt ist im Format A4 und kann von euch einfach selbst ausgedruckt werden, um es bei der nächsten Versammlung oder Protestaktion zu verteilen. Wenn ihr demnächst wieder in einer Kontrolle seid, könnt ihr es beispielsweise anderen Betroffenen als Informationsübersicht reichen, ebenso natürlich vorbeugend im Kreis eurer Mitstreiter verteilen. Wenn sich jeder ein paar Flugblätter ausdruckt und einsteckt, sollten auch diejenigen informiert bleiben, die noch nicht online über den richtigen Umgang mit OWi-Anzeigen recherchiert haben.

Zum Ausdrucken einfach hier klicken, das Dokument öffnet sich als PDF.

Der Flugblatttext hier barrierefrei zur Information:

Ordnungswidrigkeitenanzeige erhalten: Was ist jetzt zu tun?!

In den letzten Wochen kam es bei zahlreichen Spaziergängen und / oder Versammlungen zu – oftmals willkürlich anmutenden – Ordnungswidrigkeitenanzeigen gegen Bürger, denen wahlweise vorgeworfen wird, an einer Ansammlung bzw. illegalen Versammlung teilgenommen oder einfach keine Maske getragen zu haben. Oftmals besteht Ungewissheit darüber, wie der weitere Verfahrensablauf ist und was nach einer solchen Anzeige zu tun ist. Deshalb informieren wir darüber!

Das solltet Ihr bei einer OWi-Anzeige wissen:

Post von den Behörden ist natürlich immer unschön, aber mit dem richtigen Wissen lassen sich viele Schikaneversuche abwehren. Grundsätzlich gilt erst einmal: Eine OWi-Anzeige ist vergleichbar mit Falschparken oder einer unachtsam entsorgen Zigarette – dagegen vorzugehen ist zwar lästig, aber die Strafe, die euch droht, ist in aller Regel überschaubar.

Ihr erhaltet nach einer OWi-Anzeige einige Wochen später Post von den entsprechenden Landratsämtern mit einem Anhörungsschreiben. Auf dieses Schreiben sollte nicht reagiert werden. Anschließend folgt nochmals mehrere Wochen später ein Bußgeldbescheid, in der Regel per Einschreiben. Gegen diesen Bescheid müsst Ihr innerhalb von 14 Tagen (in der Regel, die genaue Zeitspanne steht in der Rechtshilfebelehrung auf dem Bescheid) Widerspruch einlegen, sonst wird dieser rechtskräftig und kann gegen euch vollstreckt werden.

Ein Musterwiderspruch ist hier zu finden: https://freie-sachsen.info/2021/owi-muster-widerspruch

Anschließend geht der Fall erneut zum Landratsamt zurück, das über den Widerspruch entscheidet und den Vorgang (routinemäßig) an die Staatsanwaltschaft abgibt. Diese wird dann prüfen, ob euch die Vorwürfe überhaupt bewiesen werden können. Teilweise werden bereits hier Verfahren eingestellt. Wenn das Verfahren nicht eingestellt wird, geht es zum Gericht.

Achtung: Manche Gerichte verschicken ein Nachfrageschreiben, ob auf eine mündliche Hauptverhandlung bestanden wird. Auf dieses Schreiben muss unbedingt geantwortet werden, am besten mit einem deutlichen „Ja, es wird auf eine mündliche Hauptverhandlung bestanden“. Ansonsten droht eine Abweisung eures Widerspruchs per Beschluss.

Vor Gericht findet dann eine reguläre Verhandlung statt, bei der Beweise erhoben werden (und auch eigenes Material, etwa Videoaufzeichnungen), ebenso eingebracht werden kann, wie es möglich ist, Zeugen zu benennen.

Von den massenhaften OWi-Verfahren aus dem Frühjahr 2020 bisher kaum Verurteilungen bekannt, dafür einige Einstellungen und sogar Freisprüche. Viele Verfahren dauern an, weil die Gerichte nicht wissen, wie damit umzugehen ist – die lästigen Ordnungswidrigkeitenverfahren lassen sich also abwehren. Wer sich nicht wehrt, füllt möglicherweise unnötig den Geldbeutel der Staatskasse. Und das möchte wohl niemand!

Grundsätzlich ist bei Verfahren dieser Art auch anwaltlicher Beistand zu empfehlen, insbesondere, wenn es zu einer Verhandlung kommt. In Sachsen sind mittlerweile zahlreiche Rechtsanwälte bei Verfahren mit Coronabezug tätig und haben im Laufe des letzten Jahres Erfahrungen gesammelt. Wer noch keinen Rechtsanwalt kennt, dem er sein(e) Verfahren anvertraut, kann per E-Mail an kontakt@freie-sachsen.info schreiben, um einen Anwalt aus der jeweiligen Region zu vermitteln.

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