Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat den Eilantrag gegen die Testpflicht an weiterführenden Schulen abgelehnt – mit einer Begründung, die nicht nachvollziehbar ist. Insbesondere hat das Gericht einen Eingriff in die körperliche Selbstbestimmung verneint, obwohl mit den Nasen-“Schnelltests” unumstritten in den Körper eingedrungen wird. Derzeit arbeitet die Rechtsanwaltskanzlei Kohlmann an der Verfassungsbeschwerde gegen diesen Beschluss, die Entscheidung wird dann das höchste deutsche Gericht treffen.

Der 29-seitige Beschluss, der auf großes Interesse gestoßen ist, kann hier im Wortlaut (natürlich in anonymisierter Form) nachgelesen werden:
https://freie-sachsen.info/wp-content/uploads/2021/03/Testpflicht-Beschluss.pdf

Wer den Rechtskampf unterstützen möchte, kann auf folgende Kontoverbindung spenden:
(Die Spende ist steuerlich absetzbar. Bitte eine Adresse im Verwendungszweck angeben, wenn eine Spendenbescheinigung benötigt wird)

Kontoinhaber: FREIE SACHSEN
IBAN: DE25120300000040051856
Betreff: Spende Testpflicht