Wenn die etablierten Parteien merken, dass sich immer mehr Bürger von Ihnen abwenden, setzen sie sich in den seltensten Fällen inhaltlich mit der Opposition auseinander, sondern greifen zu Verbots- und Zensurforderungen. Nachdem in den letzten Wochen der Zuspruch für die Arbeit der FREIEN SACHSEN, die sich als Bürgerbewegung – und damit auch als eine Vernetzungsplattform – sehen, immer größer wurde, schrillen bei der Landesregierung und den übrigen Blockparteien jetzt die Alarmglocken. SPD und Linke fordern ein Parteiverbot, die Grünen wollen sogar prüfen, ob es sich um eine „Scheinpartei“ handelt und die CDU möchte den Telegram-Kanal der FREIEN SACHSEN abstellen. Was absurd klingt, ist tatsächlich ein weiterer Schritt zu einem autoritären Staat.

Ein paar Fakten zur aktuellen Verbotsdiskussion:

1.) Glücklicherweise können in diesem Land weder die SPD, noch die Linkspartei andere Parteien verbieten. Das kann nur das Bundesverfassungsgericht, was dafür sehr hohe Hürden festgelegt hat. Auch, wenn die FREIEN SACHSEN großen Zuspruch erfahren, dürften diese Hürden längst nicht erreicht sein. Ein Verbotsverfahren wäre also zum Scheitern verurteilt.

2.) Natürlich handelt es sich bei den FREIEN SACHSEN nicht um eine Scheinpartei. Die Partei ist regulär gegründet, es finden gesetzmäßig Mitgliederversammlungen statt, die entsprechenden Unterlagen sind beim Bundeswahlleiter hinterlegt und es gab auch schon Wahlantritte, z.B. mit respektablem Ergebnis zur Oberbürgermeisterwahl in Plauen. Im Juni kandidiert Stefan Hartung im Erzgebirgskreis als Landrat, zudem sind weitere Antritte bei Bürgermeisterwahlen geplant. Darüber hinaus gründen sich weitere Regionalverbände und die Mitgliederzahl bewegt sich derzeit steil auf die 1000er-Marke zu – für eine nur landesweit tätige Organisation in einem dreiviertel Jahr ein beachtlicher Erfolg. Dass die FREIEN SACHSEN dennoch wert darauf legen, nicht als „typische Partei“ wahrgenommen zu werden, sondern den Bewegungscharakter betonen und prägen, steht uns natürlich frei – so haben wir beispielsweise Doppelmitgliedschaften mit anderen Organisationen per Satzung genehmigt, um die Vernetzung noch breiter zu gestalten. Was eine Partei ist, definiert das Parteiengesetz, sämtliche Vorgaben werden natürlich erfüllt. Und ganz nebenbei stehen Parteien noch unter dem besonderen Schutz von Artikel 21 des Grundgesetzes. Aber all das können die Grünen mit ihren populistischen Forderungen schonmal übersehen.

3.) Die Forderung der CDU, die Telegram-Kanäle der FREIEN SACHSEN „abzuschalten“, zeugt von einer gewissen Hilflosigkeit: Binnen weniger Stunden hätte ein neuer Kanal eine ähnlich höhere, möglicherweise durch die Aufmerksamkeit sogar eine noch größere Reichweite. Aber mit welcher Begründung sollte der Kanal überhaupt abgeschaltet werden? Natürlich steht es den FREIEN SACHSEN frei, Medienarbeit zu betreiben und Informationen zu verbreiten – wenn damit über 100.000 Menschen erreicht werden, ist das ein erfreulicher Erfolg. Sämtliche Beiträge sind jedoch im Rahmen der geltenden Gesetze, strafbare Kommentare unter den Beiträgen werden vermutlich schneller gelöscht, als in den Kommentarspalten der regierungsnahen Medien. Es ist kein Grund erkennbar, weshalb ein legaler Telegramkanal zensiert werden sollte.

4.) Ministerpräsident Michael Kretschmer fordert regelmäßig Gesetzesverschärfungen, um das Netzwerkdurchsetzungsgesetz auch auf Telegram anwenden zu können, um damit gegen die FREIEN SACHSEN vorzugehen. Doch was verspricht sich Ministerpräsident Kretschmer davon? Die FREIEN SACHSEN sind z.B. auch bei Facebook, Instagram und Twitter aktiv – alles soziale Netzwerke, die bereits diesen Regulierungen unterliegen. Bis heute wurde kein einziger Beitrag von diesen Netzwerken entfernt und sollte das dennoch einmal der Fall sein, ist die Wahrscheinlich sehr hoch, die freie Meinungsäußerung auf gerichtlichem Wege durchsetzen zu können.

5.) Immer wieder wird behauptet, dass die FREIEN SACHSEN „Hetze „und „Fake-News“ verbreiten würden. Tatsächlich gibt es dafür keine Belege. Gegen Ministerpräsident Michael Kretschmer sind für diese Behauptungen bereits zwei Gerichtsverfahren anhängig, in denen gegen ihn wegen Verstößen gegen seine Neutralitätspflicht geklagt wird – dort wird Kretschmer Beispiele benennen müssen, was denn „Hetze“ und „Fake-News“ sein sollen, denn jeder Beitrag der FREIEN SACHSEN wird durch Quellenangaben belegt, auch wenn der Inhalt der Regierung nicht gefällt.

6.) Neuerdings behaupten einige Medien, die Wortwahl der FREIEN SACHSEN wäre diffamierend. Als Beispiel werden Begriffe wie „Söldner“ oder „Milizen“ für die Polizei der Kretschmer- oder aber die Bezeichnung als „Despot“ oder „autoritärer Herrscher“ für Kretschmer persönlich. Doch abgesehen davon, dass es sich natürlich um freie Meinungsäußerung handelt, reicht ein kleiner Blick auf die Definitionen, um zu erkennen, dass diese Begriffe vielleicht als provokant verstanden werden können, aber angesichts der immer autoritäreren Politik der Kretschmer-Regierung zweifelsfrei zutreffen.

Einige Beispiele:
Söldner: Ein Söldner ist eine gegen Bezahlung angeworbene, zumeist zeitlich befristet dienende und durch Vertrag gebundene kämpfende Person. (Definition Wikipedia)
Miliz: Quasi-militärische kasernierte Polizeiverbände oder inoffizielle Gruppierungen, die sich polizeiliche oder militärische Kompetenzen anmaßen. (Definition Wikipedia)
Despot: Unumschränkt Herrschender. (Definition Wikipedia)
Autoritärer Herrscher: Autoritarismus (lateinisch auctoritas ‚Einfluss’, ‚Geltung’, ‚Macht’) ist eine diktatorische Herrschaftsform. (Definition Wikipedia)

Auch, wenn es den regierungsnahen Medien nicht gefällt, sind die Bezeichnungen für die derzeitige Politik und die derzeitige Regierung demnach keinesfalls „aus der Luft gegriffen“.

7.) Immer wieder wird durch die Medien versucht, den FREIEN SACHSEN Gewalttätigkeiten zu attestieren. Auch diesbezüglich sind diverse gerichtliche Auseinandersetzungen anhängig, wir gehen konsequent gegen solche Falschbehauptungen vor. Wir stehen zu friedlichen Protesten und setzen uns für eine gewaltfreie Veränderung der politischen Verhältnisse ein – das Grundmerkmal des sächsischen Bürgerprotestes, quer durch alle Gruppierungen und Initiativen, ist ein hartnäckiges, aber friedfertiges Verhalten. Wenn sich jedoch Bürger gegen willkürliche, staatliche Gewalt – zu der es leider immer öfter kommt – wehren, ist das keine aktive Gewalt, sondern die Wahrnehmung von Notwehr- und Notstandsrechten, die das Strafgesetzbuch vorsieht.

8.) Fernab der Verbotsforderungen: Die sächsische Freiheitsbewegung besteht aus zahllosen Akteuren. Selbst wenn einzelne Organisationen tatsächlich verboten würden, finden sich unverzüglich neue – der Bürgerprotest lernt stetig dazu, entwickelt sich weiter und treibt seine Professionalisierung voran. Die mit einer Verbotsdiskussion verbundene Medienaufmerksamkeit könnte dann erst recht als Mobilisierung für noch mehr Menschen dienen.

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Die FREIEN SACHSEN sind eine neue Bürgerbewegung, die sich die Vernetzung der politischen Opposition in Sachsen zum Ziel gesetzt hat.

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