Seit heute wurde – mit Inkrafttreten für Freitag – die kretschmersche Vorwarnstufe verfügt. Diese sieht neben Kontaktbeschränkungen und sich verschärfenden 2G-Regeln (die ab Montag durch die neue Lockdown-Verordnung durch noch drastischere Maßnahmen ersetzt werden) starke Begrenzungen von Versammlungen vor. Zufälligerweise wird diese Stufe genau vor dem Wochenende erreicht, an dem große Proteste gegen die neuesten Coronamaßnahmen der Regierung anstehen.

Konkret sind durch die Vorwarnstufe alle nichts-ortsfesten Aufzüge / Demonstrationen untersagt. Sie dürfen nur noch als stationäre Versammlung stattfinden, Ausnahmen gelten für Fahrrad- oder Autokorsos. Grundsätzlich fallen einfache Spaziergänge, wie z.B. in Freiberg oder Zwönitz., nicht unter das Versammlungsrecht, weil es an einer nach außen gerichteten Kommunikation eines gemeinsamen Versammlungsanliegens fehlt. Dennoch stuft die Polizei diese Spaziergänge – rechtswidrigerweise – immer wieder so ein. Das kann in der Regel erst juristisch im Nachgang geklärt werden, wenn es beispielsweies zu Ordnungswidrigkeitenanzeigen kommt. Theoretisch droht somit also Spaziergängen – ähnlich wie im Winter und Frühjahr – wieder die Gefahr, von der Polizei gestoppt bzw. mit Schikanen überzogen zu werden. Die Praxis hat aber gezeigt, dass sich der gesunde Menschenverstand (außer in Zwönitz, wo Kretschmers Söldner offenbar ein Exempel statuieren wollen) durchsetzt und die Spaziergänge i.d.R. unbehelligt bleiben. Ein weiterer Eingriff in die Versammlungsfreiheit ist eine Höchstbegrenzung der Teilnehmerzahl auf 1000 Personen durch die „Vorwarnstufe“.

Für das Demonstrationswochenende in Leipzig hat die Stadtverwaltung bereits angekündigt, Aufzüge unterbinden zu wollen – das hatte sie allerdings bereits im November 2020 ebenfalls getan, mit mäßigem Erfolg. Es finden an dem Tag mehrere Kundgebungen und Autokorsos in Leipzig statt, so dass sich jeder einer angemeldeten Versammlung anschließen kann, es ist natürlich auch nicht verboten sich aus privaten Gründen in der Leipziger Innenstadt aufzuhalten. Paradox: Während Versammlungen auf 1000 Personen begrenzt sind, findet in der „Red Bull Arena“ das Fußballspiel gegen Borussia Dortmund vor 40.000 2G-Geimpften statt. Das ist natürlich eine weitere Verhöhnung der Versammlungsfreiheit.

Ebenfalls spannend: Bundesweit mobilisieren Linksextremisten zu einer großen Antifa-Demo nach Zwickau. Offenbar hat das Landratsamt ihnen bisher kommuniziert, dass ihre Demo nicht von der neuen Verordnung betroffen wäre. Wenn dies tatsächlich stimmt, würden Kretschmer und dessen Untergebenen für jedermann offensichtlich zweierlei Maß anwenden und Linksextremisten Aufzüge erlauben, während sie beim Normalbürger untersagt sind. Das wäre natürlich auch erneut demaskierend für die linke schwarz-rot-grüne Landesregierung.

Spannend wird auch der nächste Montagsprotest, in vielen Städten gehören Spaziergänge – oft auch angemeldet – dazu. Letztendlich liegt es an den Landratsämtern, ob sie diese Spaziergänge mit einer Ausnahmegenehmigung tolerieren oder sich als willige Helfer von MP Kretschmer bei der Einschränkung des Versammlungsrechtes üben. Es lohnt sich deshalb auch vor Ort klare Signale an die Kreisverwaltungen und Landräte zu setzen.

Den Wunsch der Regierung, den Straßenprotest mit einer neuen Verordnung kleinzukriegen, werden die Sachsen Kretschmer und Co wohl kaum erfüllen. Möglicherweise erreicht er sogar genau das Gegenteil, und viele Bürger werden sich sagen: „Jetzt erst recht auf die Straße“.