Ein geplantes Straßentheater in Heidenau schlägt hohe Wellen: Weil dort ein symbolischer Prozess gegen den (natürlich nicht real anwesenden) Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck stattfinden sollte, bei dem auch ein Pranger vorgesehen war, hetzt die Mainstreampresse mal wieder gegen die FREIEN SACHSEN. Auf Zuruf ermittelt nun auch die Staatsanwaltschaft, obwohl nicht einmal ansatzweise erkennbar ist, gegen welchen Straftatbestand ein solches Theater verstoßen sollte. Und die örtliche Versammlungsbehörde hat die bereits genehmigte Aktion kurzfristig – in vermutlich rechtswidriger Weise – verboten. Aber: Wir wehren uns. Und sind bereits heute in mehreren Formen juristisch aktiv geworden.

Fortsetzungsfeststellungsklage gegen Verbot von „Habecks Prozess“ eingereicht!

Das Verwaltungsgericht Dresden wird nun in einem Hauptsacheverfahren über unsere heute eingereichte Fortsetzungsfeststellungsklage gegen das Landratsamt Sächsische Schweiz – Osterzgebirge entscheiden müssen. Die Frage: Darf ein symbolischer Prozess gegen einen führenden Politiker verboten werden? Das wäre ein weiterer Eingriff in die ohnehin kaum noch bestehende Meinungsfreiheit und widerspricht nebenbei auch jahrelanger Rechtsprechung der Gerichte. Wir lassen uns solche Schikanen nicht gefallen: Die Pranger-Aktion mag Geschmacksache sein, aber es muss möglich sein, auch in einer solchen Form polarisierende Kritik zu äußern. Und dafür streiten wir jetzt juristisch.

Ausführliches Schreiben mit beantragter Verfahrenseinstellung an die Staatsanwaltschaft

Seitens der Dresdner Staatsanwaltschaft wird gegen den Versammlungsleiter des Heidenauer Montagsprotestes ermittelt, weil er in einem Video-Aufruf angeblich eine Entführung von Robert Habeck suggeriert haben soll. Abgesehen davon, dass eine solche Entführung nur mit viel Phantasie erkennbar ist, bleibt offen, welchen Straftatbestand das Werbevideo für das geplante Straßentheater erfüllen soll. Die anwaltliche Vertretung des Beschuldigten hat deshalb ausführlich dargelegt, dass es keinen Paragraphen des Strafgesetzbuches gibt, der hier greift. Ob das natürlich die politisch unter hohen Druck stehenden Ermittlungsbehörden vor weiteren Schikanen und offener Willkür abhält, steht auf einem anderen Blatt.

Parallel dazu wurde vorsorglich eine Schutzschrift an den Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden übersandt, mit der möglichen Durchsuchungsmaßnahmen gegen den Ersteller des Werbevideos widersprochen wird – diese wären nicht nur unverhältnismäßig, sondern ohne Straftat natürlich auch klar rechtswidrig. Dennoch gehört es zum Vorgehen bei politisch aufgeladenen Ermittlungsverfahren, dass Polizei und Staatsanwaltschaften den Medien mit Durchsuchungen einen Handlungsbeweis liefern wollen, gegen Bürger vorzugehen, auch, wenn am Ende die Verfahren eingestellt werden oder mit Freisprüchen enden.

Gerade im juristischen Bereich gilt: Wir lassen uns nichts gefallen. Nur, weil die Medien lauter schreien, sind sie noch lange nicht im Recht, ganz im Gegenteil. Der politische Protest muss nicht nur auf der Straße geführt werden, sondern natürlich auch vor den Gerichten, um Schritt für Schritt Freiheiten zurückzuerlangen.

Natürlich kosten Klagen auch Geld – nicht gerade wenig. Wir freuen uns deshalb über jede Unterstützung: Ob als monatlicher Dauerspender oder mit einmaliger Zuwendung. Unterstützt uns gerne über den unterhalb aufgeführten Spendenlink, damit wir solche Rechtskämpfe führen können und der Regierung die Stirn zeigen.

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