JETZT UNTERSTÜTZUNG ERKLÄREN:

Offener Brief an die Landräte des Erzgebirgskreises, von Mittelsachsen, des Landkreises Sächsische Schweiz – Osterzgebirge, dem Landkreis Zwickau und der Stadt Chemnitz

bisherige Unterstützer unseres Aufrufs:

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Aufforderung zum Tätigwerden gegen das drohende Verbot beleuchteter Schwibbögen und Weihnachtsmärkte

Sehr geehrte Verantwortungsträger der Landkreise und der kreisfreien Stadt Chemnitz,

es ist wohl überflüssig zu erwähnen, dass gerade im Erzgebirge und den unmittelbar angrenzenden Regionen die Weihnachtszeit eine besondere Zeit ist. Eine Zeit, in der fast jedes Haus geschmückt ist, Schwibbögen die Fenster beleuchten und die Weihnachtsmärkte in den Stadtzentren strahlen. Nachdem uns zwei Jahre lang die Coronamaßnahmen der Landes- und Bundesregierung diese Weihnachtszeit getrübt haben, drohen im dritten Jahr sogar noch weitreichendere Verbote. Jetzt geht es plötzlich nicht mehr um angeblichen Gesundheitsschutz, jetzt wird unter dem Vorwand angeblichen Energiesparens nahezu das gesamte öffentliche Leben lahmgelegt.

Bereits durch die seit dem 1. September 2022 geltende Verordnung von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck ist beleuchtete Außenwerbung untersagt, hierunter dürften wohl auch angestrahlte Schwibbögen, die fast jede Gemeinde im Erzgebirge schmücken, fallen. Mittlerweile wird zudem ganz offen darüber diskutiert, die Beleuchtung der Weihnachtsmärkte zu reduzieren. Es ist nur noch eine Frage von Wochen, bis die heimischen Schwibbögen in unseren Fenstern als Feindbild auserkoren und mit entsprechenden Verboten überzogen werden. Diese Entwicklung ist nicht nur wirtschaftlicher Irrsinn, sondern auch eine kulturelle Bankrotterklärung!

Wir fordern Sie als politische Entscheidungsträger auf:

1.) Unmissverständlich gegenüber der Landes- und Bundesregierung deutlich zu machen, dass ein Schwibbogen- und Weihnachtsmarkt-Verbot nicht mitgetragen wird.

2.) Entsprechende Verordnungen der höheren Ebenen, die möglicherweise erlassen werden, nicht umzusetzen und mögliche Verstöße dagegen nicht zu ahnden.

3.) Sich vollumfänglich für den Schutz unserer heimischen Wirtschaft und unserer erzgebirgischen Identität einzusetzen.

Hinweis:
Jeder kann sich freiwillig als öffentlicher Unterstützer des Aufrufs listen lassen. Wir werden in einer Woche den Aufruf unter Nennung der Unterstützer (natürlich nur derer, die das wollen) an die Verantwortungsträger senden und auf unserer Webseite veröffentlichen.

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