Neuer Polizeiskandal in Sachsen: Der Chef des Polizeireviers Zwickau wurde am Freitag zwangsversetzt, weil er gegen ein rechtswidriges Vorgehen des Landratsamtes protestierte. Dort schäumten die Verantwortlichen – rund um den aktuellen CDU-Landratskandidaten Carsten Michaelis – nach der Gerichtsniederlage im Hinblick auf die heutige „Querdenken“-Versammlung auf dem Hauptmarkt vor Wut. Und suchen jetzt einen Schuldigen, dessen Kopf symbolisch rollen soll, weil das Verwaltungsgericht das rechtswidrige Treiben des Landratsamtes unterbunden hat.

Doch der Reihe nach:

Bekanntlich wurde für den heutigen Samstag (14. Mai) eine Protestversammlung verschiedener Initiativen, u.a. der „Volksstimme Zwickau“ und der „Bewegung Zwickau“, angemeldet. Die Stadt Zwickau wollte den Auftaktort auf dem Hauptmarkt mit einem Fest blockieren, was offenbar aber erst später angemeldet wurde. Nach dem für die Versammlung angesetzten „Kooperationsgespräch“ am 4. Mai, in dem das Landratsamt dem Anmelder erstmals mitteilte, dass sein Versammlungsort blockiert sei, wandte sich der Leiter des Polizeireviers Zwickau, der in dieser Eigenschaft ebenfalls an dem Gespräch teilnahm, an das Landratsamt. In einer E-Mail protestierte er bei der zuständigen Versammlungsbehörde gegen die Bevorzugung des angeblichen Festes, sah darin einen Rechtsbruch zum Nachteil der Versammlungsanmelder und legte detailliert dar, dass die Anmeldung für das Stadtfest erst deutlich später erfolgte.

Letztendlich zog der Versammlungsanmelder gegen den Bescheid des Landratsamtes, die Versammlung auf den Kornmarkt zu verlegen, vor Gericht und gewann mit einem spektakulären Beschluss, der hier nachzulesen ist: https://freie-sachsen.info/wp-content/uploads/2022/05/Zwickau-Versammlung-140522.pdf Als ein zentrales Beweismittel diente die E-Mail des Zwickauer Polizeichefs, die als Beweis für das Treiben von Stadtverwaltung und Landratsamt in das Verfahren eingebracht wurde. Wohlgemerkt: In dieser E-Mail beschwerte sich ein Polizist über einen offensichtlichen Rechtsbruch, der später vom Gericht auch festgestellt wurde.

Am Freitagnachmittag veröffentlichte die Polizei Zwickau eine kurze Mitteilung (siehe: https://www.polizei.sachsen.de/de/MI_2022_89620.htm), wonach ein Polizeibeamter versetzt worden sei, weil er angeblich dienstinterne Informationen weitergegeben hätte. Näheres wollte die Behörde nicht mitteilen, wohlwissend um die politische Sprengkraft der Angelegenheit.

Jetzt ist klar: Der Polizist wurde versetzt, weil er gegen das rechtswidrige Vorgehen einer Behörde protestierte. Im Klartext: Der Zwickauer Polizeipräsident Lutz Rodig und Innenminister Armin Schuster, die beim Vorgehen gegen einen hohen Polizeibeamten beide in diese Angelegenheit involviert sein dürften, versetzen einen Revierleiter, weil er auf einen Rechtsbruch hingewiesen hat. Das ist selbst innerhalb des Sachsensumpfes ein einmaliger Vorgang, der aufgeklärt werden muss, medial und parlamentarisch. Wir appellieren an die AfD-Fraktion im Landtag, unverzüglich eine Sondersitzung des Innenausschusses zu beantragen, um den Zwickauer Polizeipräsidenten und Innenminister ins Verhör zu nehmen. Gleichzeitig appellieren wir an alle Polizisten in Zwickau, sich vor ihren Revierleiter zu stellen, denn hier findet ganz offensichtlich eine Säuberungsaktion gegen einen Polizisten statt, der einem Rechtsbruch nicht schweigend zusehen wollte.

Anmerkung: Die Mainstreammedien werden versuchen, den Revierleiter in die Nähe der „Querdenker“ zu rücken. Tatsächlich hat der Polizeibeamte im Winter aber auch harte Einsätze gegen Spaziergänger in Zwickau verantwortet, diese Unterstellung ist absurd. Es handelt sich offenkundig vielmehr um einen Polizisten, der im Hinblick auf die Versammlungsanmeldung für den 14. Mai für die Gleichbehandlung aller Bürger eingetreten ist. Und genau das wird ihm jetzt im Rahmen einer polizeiinternen Säuberungsaktion zum Verhängnis.

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