Soeben hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht entschieden: Der Gedenkstein für die Opfer des Kretschmer-Regimes in Zinnwald-Georgenfeld darf stehen bleiben. Die Polizei hat die Versiegelung unverzüglich zu entfernen. Dieser Beschluss im Eilverfahren ist rechtskräftig.
Mehr dazu hier: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1067392
Das ist eine schallende Ohrfeige für das Regime von Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer. Dieser Angriff auf die Meinungsfreiheit muss Konsequenzen haben!
Wir fordern die Polizei auf, die Versiegelung auf dem Gedenkstein unverzüglich, bis spätestens heute um 18 Uhr, zu entfernen. Andernfalls werden wir die Ersatzvornahme gerichtlich durchsetzen müssen!
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Hier findet Ihr den gesamten Beschluss, der auch wegweisend für andere Verfahren im Bereich von Meinungsdelikten ist, im Wortlaut:
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