Es ist ein offener Angriff auf die Friedensbewegung und alle Bürger, die sich gegen die immer größere Gefahr eines dritten Weltkrieges stellen: Wie der Sender „Radio PSR“ mitgeteilt hat, ermittelt die Staatsanwaltschaft Chemnitz gegen die FREIEN SACHSEN wegen angeblicher „Störpropaganda gegen die Bundeswehr“, einer Spezialstraftat, die in § 109d StGB geregelt ist und wegen der es bisher in Deutschland noch keine einzige Verurteilung gab. Offenbar soll jetzt ein Flugblatt der FREIEN SACHSEN, in dem mit der Überschrift „Einberufungsbescheid“ für die drohende Kriegsgefahr sensibilisiert und wachgerüttelt werden soll, als Grund herhalten. Ein Vorhaben, das so perfide, wie gefährlich ist: Das Ziel der Behörden ist es, Friedensaktivisten und Gegnern der westlichen Kriegspolitik den Mund zu verbieten. Wer die deutsche Aufrüstung und Mobilmachung kritisiert, wird mit dem Strafgesetzt verfolgt. Umso wichtiger ist es, für diesen ungeheuren Vorgang Aufmerksamkeit zu schaffen und eine Gegenöffentlichkeit aufzubauen!

Was ist eigentlich „Störpropaganda gegen die Bundeswehr“?!

§ 109d StGB stellt unter Strafe, „unwahre oder gröblich entstellte Behauptungen tatsächlicher Art“ über die Bundeswehr zu verbreiten, die „in Kenntnis ihrer Unwahrheit verbreitet, um die Bundeswehr in der Erfüllung ihrer Aufgabe der Landesverteidigung zu behindern“ – das klingt abstrakt und ist es auch. Als Beispiel wäre vorstellbar, dass in einem Verteidigungsfall, bei einem äußeren Angriff auf die Bundesrepublik, gezielt Falschmeldungen über die Bundeswehr verbreitet werden, die dazu führen, dass die Armee in ihrer Arbeit behindert wird. Oder ihr Ansehen in der Bevölkerung so sehr beschädigt wird, dass ihre Substanz in Gefahr ist. Der „Einberufungsbescheid“, den die FREIEN SACHSEN verbreitet haben (und der hier zu finden ist: https://freie-sachsen.info/2023/generalmobilmachung-der-einberufungsbescheid-ist-da/), stellt jedoch genau das Gegenteil dar: Das Flugblatt ist von einem fiktiven „Wehrkreisersatzamt“ ausgestellt, bedient offenkundig überspitzte Kritik an der aktuellen Mobilmachung der westlichen Staaten, ist von einem „Generaloberst“ (den Rang gibt es in Deutschland überhaupt nicht) „Leo Pard“ unterzeichnet, alle Daten, Anschriften und Nummern sind fiktiv, zudem werden sogar sogar durchgestrichene Sätze augenscheinlich spontan auf dem Flugblatt geänderter Sätze verwendet, wie sie in keinem Behördenschreiben je zu finden wären. Obwohl bereits so jedem Leser, der durch die Überschrift „Einberufungsbescheid“ neugierig wird, offenkundig wird, dass es sich um ein Flugblatt gegen die Kriegsmobilisierung handelt, wird zudem in einem abschließenden Absatz auf die Urheberschaft der FREIEN SACHSEN hingewiesen und dazu aufgerufen, sich politisch in der Friedensbewegung zu betätigen, damit nicht irgendwann ein wirklicher Einberufungsbescheid folgt.

Während mehrere Medien anfangs spekulierten, zu prüfen, ob eine Amtsanmaßung vorliegt, war dies den Staatsanwaltschaften scheinbar selbst zu abwegig. Stattdessen versuchen sie nun über angebliche „Störpropaganda gegen die Bundeswehr“ einen Straftatbestand zweckzuentfremden, um ein Flugblatt zu kriminalisieren, in dem nicht ein einziges Mal das Wort „Bundeswehr“ fällt. Und auch sonst keine Behauptung aufgestellt ist, die nicht erkennbar ein Werturteil darstellt oder so satirisch überspitzt ist, dass es jeder durchschnittliche Leser mit einem IQ im Bereich der Zurechnungsfähigkeit als Kritik an der aktuellen Politik auffasst. Selbst Aussagen über den Verteidigungsminister, der ein neues „Sondervermögen“ zur Aufrüstung planen würde, sind belegbar, erst am Freitag (10. Februar) berichtete der Spiegel unter der Überschrift „Pistorius will zehn Milliarden pro Jahr mehr für die Bundeswehr“ über genau dieses Vorhaben. Es ist nicht ansatzweise erkennbar, womit ein fiktiver Einberufungsbescheid zudem die „Landesverteidigung“ schwächen soll, selbst wenn Menschen diesen (realitätsfernerweise) als echt einstufen würden, müsste sich die Bundeswehr doch freuen, wenn sich Kriegsfreiwillige melden, die nur darauf warten, der Armee ihre Dienstleistung zur Verfügung zu stellen.

Die logische Konsequenz müsste deshalb eine unverzügliche Einstellung der Ermittlungen sein. Doch wir wissen, dass sich der Rechtsstaat zunehmend verabschiedet hat und die Politik längst Einfluss auf die Justiz genommen hat.

Wir sind die Störpropaganda gegen ihren Krieg!

Es liegt an uns allen, den Angriff auf die Friedensbewegung entschieden zu beantworten: Durch Solidarität und Aufklärung, wie mittlerweile versucht wird, die Kritik am westlichen Kriegskurs mit dem Strafgesetzbuch zu unterbinden. Während die GEZ-Medien darüber berichten, dass in Russland angeblich Menschen strafrechtlich verurteilt würden, die sich kritisch über das Vorgehen der russischen Armee im Ukraine-Konflikt geäußert hätten, wird in Deutschland mit dem § 109d StGB in angeblichen Friedenszeiten jede Kritik unterbunden. Zumindest wird genau das jetzt versucht.

Wir lassen uns jedoch nicht einschüchtern. Es ist möglich, dass die Strafverfolgungsbehörden in ihrem Übereifer einzelne Vertreter der FREIEN SACHSEN schikanieren, zum Beispiel durch Hausdurchsuchungen oder später durch medial inszenierte Anklagen. Wir wissen jedoch: Der Einsatz für den Frieden ist kein Unrecht, sondern das Gebot der Stunde. Und wir hoffen dabei, auf eure Unterstützung: Durch Gegenöffentlichkeit, durch die Teilnahme an Protesten auf der Straße und natürlich gerne auch durch finanzielle Zuwendungen, denn sowohl die kommenden juristischen Verfahren, als auch die Bewältigungen möglicher Repressionen (z.B. nach Hausdurchsuchungen) kosten leider Geld. Jeder sollte auf seine Art dazu beitragen, damit unser Widerstand noch stärker wird. Wir sind die Störpropaganda gegen ihren Krieg!

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