Am heutigen Sonntag hat der Rechtsanwalt Martin Kohlmann im Namen der FREIEN SACHSEN beim Generalbundesanwalt Strafanzeige wegen eines möglichen Verbrechens nach § 13 des Völkerstrafgesetzbuches erstattet. Hintergrund sind die medial durch ein abgehörtes Gespräch hochrangiger Bundeswehr-Soldaten bekanntgewordene Pläne, gemeinsam mit der Ukraine einen Angriff auf die Krim-Brücke herbeizuführen bzw. den ukrainischen Angriff unmittelbar logistisch und personell zu unterstützen. Diese konkreten Vorbereitungshandlungen könnten bereits unter den entsprechenden Paragraphen fallen, der es mit einer Mindesthaftstrafe von zehn Jahren bereits untersagt, einen Angriffskrieg zu planen.

Die entsprechende Strafanzeige ist im vollständigen Wortlaut hier zu finden:
https://freie-sachsen.info/wp-content/uploads/2024/03/Strafanzeige_Bundeswehr_Krim-Bruecke.pdf

Natürlich ist es unwahrscheinlich, dass eine politische Behörde tatsächlich nennenswert gegen die beteiligten Soldaten (und vor allem auch ihre möglichen politischen Hintermänner bzw. Auftraggeber) ermittelt – dennoch sollten diese skandalösen Vorgänge einer politischen Prüfung unterzogen werden. Auch und gerade vor dem Hintergrund der Geschichte, wenn möglicherweise deutsche und russische Soldaten aufeinander treffen und es heißt, niemand hätte eine solche Eskalation erahnen können.

Neben der juristischen Prüfung dieses skandalösen Vorgangs braucht es jetzt vor allem politischen Druck. Selbstverständlich darf die Bundesregierung keine Taurus-Marschflugkörper an die Ukraine liefern, ebenso sind sämtliche Waffenlieferungen unverzüglich einzustellen. Es muss aufgearbeitet werden, inwieweit innerhalb der Bundeswehr bereits ein Eigenleben eingesetzt hat, das möglicherweise bereits eigenmächtige Unterstützungshandlungen für die Ukraine vorsitzt. Deutschland muss endlich seiner eigentlich Rolle als Vermittler in diesem Konflikt gerecht werden, statt auf immer weitere Eskalation zu setzen.

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