In Strehla braut sich ein gewaltiger politischer Sturm zusammen. Während die Bürger in Rekordzeit ein deutliches Zeichen für Mitbestimmung gesetzt haben, versucht die Stadtspitze nun mit fragwürdigen Methoden und teuren Rechtsgutachten, den Bürgerwillen im Keim zu ersticken.
1. Rekord-Ergebnis: Bürgerbegehren überrennt das Quorum
Der Startschuss war ein voller Erfolg: Das überparteiliche Bürgerbegehren gegen den geplanten Solarpark „Strehla West“ hat die notwendigen Unterschriften-Hürden nicht nur genommen, sondern pulverisiert. 199 gültige Unterschriften für Begehren I (130 % des Quorums) und 228 für Begehren II (149 % des Quorums) liegen vor. Die Botschaft der Strehlaer ist unmissverständlich: Wir wollen bei diesem Projekt mitreden!
2. Versuchter „Maulkorb“ für Stadträte
Doch statt den Bürgerwillen zu respektieren, schaltet die Verwaltung auf Konfrontation. Hauptamtsleiter Robert Wölk verkündete bereits, dass unsere Stadträte Olaf Hentschel und Peter Schreiber von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen werden sollen. Die Begründung: „Befangenheit“, weil sie gleichzeitig als Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens fungieren.
Wir sagen deutlich: Das ist ein politisches Manöver! Wer sich als Stadtrat für die direkte Demokratie engagiert, ist nicht „befangen“, sondern nimmt seine verfassungsmäßigen Rechte wahr. Befangenheit wäre nur gegeben, wenn wir persönliche Vorteile aus der Sache ziehen würden, was definitiv nicht der Fall ist. Ein Ausschluss wäre ein massiver Eingriff in das freie Mandat.
3. Der 12.000-Euro-Skandal: Eilentscheidung am Stadtrat vorbei
Der Gipfel der Dreistigkeit ist jedoch die jüngste Eilentscheidung des Bürgermeisters (Druckvorlage 2026 D 0009). Ohne den Stadtrat oder den zuständigen Verwaltungsausschuss einzubeziehen, hat der Bürgermeister einen externen Rechtsanwalt aus Dresden beauftragt. Kostenpunkt: 12.000 Euro (netto) Steuergeld!
Eilentscheidung BGM-Strehla_Gutachterliche Prüfung Bürgerbegehren_2026_D_0009
Das Ziel ist offensichtlich: Ein teures Gutachten soll nun Gründe herbeizaubern, um das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären. Dass dies per Eilentscheidung geschah, ist rechtlich höchst dubios.
4. Wir wehren uns: Widerspruch und Akteneinsicht
Wir, die Stadträte Olaf Hentschel und Peter Schreiber haben umgehend reagiert und am Freitag, dem 13.02.2026, rechtliche Schritte eingeleitet:
-
Förmliche Rüge und Widerspruch: Wir haben der Eilentscheidung widersprochen. Nach § 52 SächsGemO ist eine solche Entscheidung nur zulässig, wenn die Sache keinen Aufschub duldet. Da die Unterlagen seit dem 16. Januar im Rathaus liegen, ist eine „Eilbedürftigkeit“ künstlich herbeigeführt. Zudem hätte laut Geschäftsordnung (§ 6 Abs. 5) jederzeit eine Sondersitzung einberufen werden können. Der Bürgermeister hat hier bewusst die Demokratie umgangen.
-
Antrag auf Akteneinsicht: Wir fordern volle Transparenz! Gestützt auf § 28 SächsGemO haben wir Akteneinsicht in alle Vorgänge seit Januar verlangt – inklusive der Korrespondenz mit der Kanzlei. Wir wollen wissen, wie die 12.000 Euro zustande kamen und wer diesen „Anwalts-Trick“ eingefädelt hat.
Fazit: Kommen Sie zur Stadtratssitzung!
Wir lassen uns nicht mundtot machen und wir lassen nicht zu, dass Steuergelder verschwendet werden, um Bürgerrechte zu beschneiden.
Wichtig für alle Unterstützer: Kommen Sie zur nächsten Stadtratssitzung am 24. Februar 2026. Zeigen wir der Verwaltung, dass man den Bürgerwillen in Strehla nicht einfach „wegbeauftragen“ kann!
Ihre Stadträte der FREIEN SACHSEN Olaf Hentschel & Peter Schreiber