PRESSEMITTEILUNG:
Strehla: Stadtrat erklärt Bürgerbegehren gegen Solarpark für unzulässig
Am Dienstag, dem 26. Mai 2026, entschied der Stadtrat Strehla in öffentlicher Sitzung über die Zulässigkeit der beiden Bürgerbegehren gegen die geplante Fotovoltaik-Freiflächenanlage Strehla-West. Das Ergebnis war ernüchternd: Die Mehrheit des Stadtrates folgte der Verwaltung und dem von Bürgermeister Jörg Jeromin in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten. Beide Bürgerbegehren wurden für unzulässig erklärt.
Damit wurde den Strehlaer Bürgern vorerst die Möglichkeit genommen, selbst über die Zukunft des Solarpark-Vorhabens zu entscheiden. Besonders bitter: Obwohl deutlich mehr Bürger unterschrieben hatten, als gesetzlich erforderlich war, fanden sich im Stadtrat nur drei Stimmen, die den Weg für echte Bürgerbeteiligung freimachen wollten. Neben den beiden Stadträten der FREIEN SACHSEN stimmte auch Stadtrat Enrico Scholtka (AfD) für die Zulassung der Bürgerbegehren. Die gegenteilige Darstellung in der Berichterstattung der Sächsischen Zeitung, es hätten nur die beiden FREIE-SACHSEN-Stadträte dafür gestimmt, ist daher unzutreffend. Die Zeitung berichtete am 27. Mai unter der Überschrift „Solarpark-Pläne in Strehla: Stadtrat kippt Bürgerbegehren“ über die Sitzung und fasste den Beschluss als Unzulässigkeit der beiden Bürgerbegehren zusammen. (SZ – Sächsische Zeitung)
Formelle Rüge: Originalunterlagen fehlten
Bereits zu Beginn der Sitzung rügte Stadtrat Peter Schreiber einen formellen Mangel: Den Stadträten seien zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 die eigentlichen Beschlussgegenstände – nämlich die Originaltexte der Bürgerbegehren mit Begründung und Kostendeckungsvorschlag – nicht mit den Sitzungsunterlagen ausgereicht worden. Auch im öffentlich einsehbaren Ratsinformationssystem seien diese Unterlagen nicht vollständig enthalten gewesen. Dass stattdessen das Gutachten eines Dritten vorlag, könne diesen Mangel nicht heilen.
In der Sache beantragten die FREIEN SACHSEN, die Beschlussvorlagen der Verwaltung abzuändern und beide Bürgerbegehren für zulässig zu erklären. Zum Bürgerbegehren „Flächennutzungsplan“ wurde argumentiert, dass die behaupteten Mindereinnahmen aus EEG-Beteiligung, Pacht und Gewerbesteuer weder im Haushaltsentwurf 2026 noch in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2029 als verbindliche Erträge veranschlagt seien. Ein Ausgleich bloßer „Luftbuchungen“ könne gesetzlich nicht verlangt werden. Außerdem seien Grundstücksveräußerungen als Deckungsquelle realistisch, zumal aktuelle Vorlagen der Stadt Erlöse von über 123.000 Euro belegten.
Auch zum Bürgerbegehren „Bebauungsplan“ lag ein Änderungsantrag vor. Darin wurde betont, dass das Bürgerbegehren sämtliche formellen und materiellen Voraussetzungen erfülle. Die Kritik am Kostendeckungsvorschlag überspanne die Anforderungen an Bürger. Zudem stelle die Begründung zu Rückbau, Entsorgung und insolvenzfester Absicherung einen legitimen politischen Kern dar: Es sei zulässig, auf Kostenrisiken für die Stadt hinzuweisen, falls ein Betreiberwechsel oder eine Insolvenz eintrete.
In seiner Rede machte Schreiber deutlich, dass ein Bürgerbegehren kein neutraler Verwaltungsbericht sein müsse. Die Formulierungen zum „wertvollen Ackerland“ und zur „dauerhaften“ Herausnahme aus der landwirtschaftlichen Nutzung seien politische Bewertungen, aber keine Irreführung. Bei einer 25 bis 30 Jahre prägenden technischen Nutzung durch Modultische, Zäune, Nebenanlagen und Wege sei es nachvollziehbar, von einer langfristigen Veränderung der bisherigen Ackernutzung zu sprechen.
Streitpunkt Kostendeckung: Bürger sollen mehr leisten als die Verwaltung
Der zentrale Streitpunkt blieb der Kostendeckungsvorschlag. Die Bürgerbegehren hatten die von der Verwaltung selbst genannte Summe möglicher Mindereinnahmen von bis zu 121.300 Euro aufgegriffen und Deckungswege benannt: Umschichtungen im Haushalt, Streckung nicht zwingender Investitionen, Erlöse aus Grundstücksveräußerungen sowie ergänzend Kürzungen freiwilliger Ansätze. Aus Sicht der FREIEN SACHSEN kann Bürgern nicht vorgeworfen werden, dass sie keinen haushaltstechnischen Detailplan vorlegen, wenn selbst die Verwaltung nur überschlägige und unsichere Zahlen liefern konnte.
Besonders deutlich wurde der doppelte Maßstab beim Thema Grundstückswerte. Die Stadtverwaltung hatte auf Anfrage schriftlich mitgeteilt, ihr lägen zu ortsüblichen Verkaufspreisen städtischer Grundstücke „keine belastbaren Zahlen“ vor. Eine Begutachtung aller Flurstücke sei aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht angebracht. Wenn aber die Stadt selbst keine belastbaren Verkaufspreise für ihre Grundstücke nennen könne, so Schreiber, dürfe sie Bürgern nicht vorwerfen, bei Grundstücksveräußerungen keine exakten Flurstücke und Verkaufserlöse benannt zu haben.
Nach der mehrheitlichen Ablehnung der Bürgerbegehren gab Schreiber eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten zu Protokoll. Darin bezeichnete er die Beschlüsse als formell und materiell rechtswidrig. Kritisiert wurde insbesondere, dass die Beschlussvorlagen die Unzulässigkeit ausdrücklich „aufgrund des Rechtsgutachtens vom 14. April 2026“ feststellen. Ein privates Rechtsgutachten sei aber lediglich eine Meinungsäußerung eines beauftragten Dritten und könne nicht die eigenständige Prüfungspflicht des Stadtrates ersetzen. Die Initiatoren der Bürgerbegehren, darunter die beiden FREIE SACHSEN- Stadträte Olaf Hentschel und Peter Schreiber, verlangen nun rechtsbehelfsfähige Ablehnungsbescheide zu beiden Bürgerbegehren.
Ratsbegehren mit Drohkulisse vorerst vertagt
Für zusätzliche Spannung sorgte die Frage des sogenannten Ratsbegehrens. Die Verwaltung wollte nach Ablehnung der Bürgerbegehren ein eigenes Ratsbegehren auf den Weg bringen. Dieses enthält nach Auffassung der Initiatoren jedoch einen vergifteten Deckungsvorschlag: Bei Ablehnung des Solarparks sollen ausgerechnet Nixenbad oder Kleintierpark als Gegenfinanzierung ins Spiel gebracht werden. Damit werde eine Drohkulisse aufgebaut: Solarpark akzeptieren – oder Angst um beliebte Freizeiteinrichtungen haben.
Zu einer Entscheidung darüber kam es jedoch nicht. Die Tagesordnungspunkte 5 und 6 – Ratsbegehren und Terminfindung für den Bürgerentscheid – wurden auf Geschäftsordnungsantrag von Stadtrat Detlev Goldbach (CDU) abgesetzt. Damit bleibt offen, ob und in welcher Form die Stadt ein eigenes Ratsbegehren weiterverfolgen will.
Das Ergebnis der Sitzung ist dennoch ein schwerer Rückschlag für die direkte Demokratie in Strehla. Viele Bürger hatten erwartet, dass ihr Anliegen ernsthaft geprüft und nicht mit überzogenen formalen Anforderungen abgeräumt wird. Stattdessen folgte die Stadtratsmehrheit dem Gutachten und der Linie des Bürgermeisters.
Rechtliche Prüfung angekündigt
Die FREIEN SACHSEN werden die Entscheidung nun rechtlich und politisch weiter prüfen. Klar ist: Wer Bürgerbegehren an Hürden scheitern lässt, die normale Bürger ohne Zugriff auf Verwaltung, Haushalt und interne Grundstücksdaten kaum erfüllen können, macht direkte Demokratie faktisch zur bloßen Fassade.
Unser Standpunkt bleibt: Die Bürgerbegehren hätten zugelassen werden müssen. Strehla muss selbst über die Zukunft seiner Landschaft, seiner landwirtschaftlichen Flächen und seiner Stadtentwicklung entscheiden dürfen.
Fraktion FREIE SACHSEN im Stadtrat Strehla