Vorab: Das Thema »Wolf« ist zu wichtig, um es zu veralbern, auch wenn die Überschrift des Beitrages etwas spöttisch daherkommt. Legitime Belange des Artenschutzes sind an dieser Stelle abzuwägen gegen die legitimen Sicherheitsinteressen der Bürger und nachvollziehbare Existenzsorgen von Bauern und Weidetierhaltern. Doch was sich in Strehla abspielt, vor allem seitens der Stadtverwaltung unter Noch-Bürgermeister Jörg Jeromin (»Freie Wähler«) spottet tatsächlich jeder Beschreibung.
Zum eigentlichen Thema: Mitte April wandte sich eine junge Dame, Betreiberin eines biozertifizierten kleinlandwirtschaftlichen Betriebes, wie sie selbst es beschrieb, an mich sowie weitere Bürger und Stadträte, mit dem Anliegen, ihre Bittschrift an die Stadtverwaltung mit meiner Unterschrift zu unterstützen. Nach rascher und dennoch sorgfältiger Prüfung unterschrieb ich, genauso wie beispielsweise mein Stadtratskollege Erich Knott (Die Linke), der selbst auch von dem Problem betroffen ist.
Artenschutz versus Artenschutz
Ich unterschrieb auch deshalb, weil die junge Dame nicht einfach nur mit ihrem wirtschaftlichen Schaden argumentierte und keine rein egoistischen oder kommerziellen Interessen vorbrachte, sondern weil sie überzeugend darlegte, dass es ihr mit ihrer Tätigkeit als, ich sage mal »Kleinbäuerin« auch genau darum geht: Artenschutz, den Erhalt seltener, fast ausgestorbener Nutztierrassen, Naturschutz und Artenschutz. Lesen Sie sich das Schreiben, gedacht zur Veröffentlichung im Tageblatt Strehla, bitte durch! Das heißt also: Neben den wirtschaftlichen Fragen, die aus Sicht der Bauern und Weidetierhalter zu stellen absolut berechtigt sind, gilt es auch, Artenschutz gegen Artenschutz abzuwägen. Ein Beispiel für eine meiner Initiativen zum Thema Artenschutz im Stadtrat Strehla finden Sie hier: Anfrage_Artenschutz-Strehla_25-02-21_öffentlich. Leider wurde auch dieser Vorstoß seitens der Stadtverwaltung nicht umgesetzt. Die Ausrede lautete damals: »Corona«
Um es nochmal klar zu sagen: Ich will nicht, dass der Wolf hierzulande wieder ausgerottet wird. Mir erscheint es jedoch nicht logisch, dass der Wolf mittlerweile offensichtlich als einzig schützenswerte Art angesehen wird und alle anderen Interessen dahinter zurückstehen sollen. Daher griff ich das Thema in der nachfolgenden Stadtratssitzung auf, wo neben der eingangs genannten jungen Dame auch eine ganze Reihe betroffener Bürger anwesend waren, die sich dann auch in der Bürgerfragestunde dazu äußerten. Anhand der mir vorliegenden Informationen und der Schilderungen der betroffenen Bürger wird übrigens eines sehr deutlich: Gerade auch die Tierhalter, die den vorgeschriebenen Mindestschutz erfüllten, haben massive Verluste zu beklagen. In einer Informationsvorlage der Stadtverwaltung (Informationsvorlage_Wolf) werden vom 18. Januar bis 8. April 14 tote Tiere aufgelistet. 9 davon wurden in Anlagen gerissen, die den Mindestschutz erfüllten! Die Aufzählung ist allerdings ohnehin unvollständig.
Ordentliche Jagdpflege erforderlich
Wie ich schon mehrfach ausführte, vertrete ich dazu die Haltung, dass hier eine ordentliche Jagdpflege betrieben werden muss. Wenn sich die Politik dazu entscheidet, dass ein Land mit dem Wolf leben soll, so muss sie dessen Ausbreitung gleichzeitig auch klare Grenzen setzen, sonst nimmt die Population überhand und Konflikte sind vorprogrammiert. Insbesondere sollten die Weidetierhalter mit dem Problem nicht alleine gelassen werden. Hier sollte auf eine »artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung« hingewirkt werden zwecks einer »Entnahme« des Wolfes, also einem gezielten, kontrollierten Abschuss. Bürgermeister Jeromin signalisierte in der Stadtratssitzung Zustimmung zu dem Anliegen der Bürger: »Wir sehen das wie Sie!« war seine Aussage, und versprach, sich zeitnah um das Problem zu kümmern, indem er sich an die Landkreisverwaltung wenden und mit dem »Wolfsmanagement« Kontakt aufnehmen wollte.
Doch bereits zuvor hatte, wie ich jetzt erfuhr, die Stadtverwaltung die Zusage erteilt, besagte Bittschrift im Strehlaer Tageblatt, dem offiziellen Amtsblatt, zu veröffentlichen, und zwar in der Mai-Ausgabe. Dies geschah jedoch nicht! Meine diesbezügliche Nachfrage in der Verwaltungsausschuss-Sitzung vom 3. Mai wurde dahingehend beantwortet, die Stadtratssitzung sei am 19.04. gewesen, der Redaktionsschluss für die Einsendung sei aber der 14. oder 15.04. gewesen. Deshalb sei das nicht mehr möglich gewesen und würde in der kommenden Ausgabe nachgeholt werden.
Lügt die Stadtverwaltung?
Doch das ist Unfug, um nicht zu sagen gelogen: Der Eingang der Bittschrift zum Wolfsthema war seitens der Stadtverwaltung am 12.04. bestätigt und eine Veröffentlichung zugesagt worden. Die Stadtverwaltung arbeitet also mit einer auch in anderen Fällen schon sattsam bekannten Hinhaltetaktik gegenüber den Bürgern und ist sich nicht zu schade, kritischen Stadträten wie mir auf Nachfrage auch noch Falschinformationen aufzutischen.
Ich selbst habe am 27. April eine schriftliche Anfrage (Anfrage_Wölfe_27-04-22) zu diesem Thema an Landrat Ralf Hänsel (CDU) gestellt. Um die Sache zu forcieren, untermauerte ich die Dringlichkeit dieses Anliegens mittels einer weiteren mündlichen Anfrage an den Landrat in der öffentlichen Kreistagssitzung am 5. Mai im BSZ Meißen. Auch hier: Hinhaltetaktik, dem Landrat war keine Aussage zu entlocken, ich solle mich gedulden und auf die schriftliche Beantwortung meiner komplexen Anfrage warten. Dass hier Bürger auf Antworten warten, die um ihre wirtschaftliche Existenz fürchten, spielt offenbar für den CDU-Hansel Hänsel keine Rolle.
Posse um »Informationsveranstaltung«
Nun hat sich dankenswerter Weise die AfD des Themas angenommen. Klar, dass es sich dabei um ein willkommenes Wahlkampfthema, auch für meine Mitbewerberin um das Amt des Bürgermeisters, Frau Ute Heine, handelt. Aber mal ganz ehrlich: Welches Thema ist in Wahlkampfzeiten nicht auch »Wahlkampfthema«? Dass man auf die spezielle Problematik in Strehla aufmerksam geworden ist, hat die AfD allerdings meiner diesbezüglichen Anfrage zu verdanken. Weil es mir primär darum geht, dass die Themen, die die Bürger bewegen, angesprochen und bearbeitet werden und ich mir da keine parteipolitischen Empfindlichkeiten erlaube, bat ich den mir aus dem Kreistag bekannten AfD-Landtagsabgeordneten Thomas Kirste darum, zu diesem Punkt eine entsprechende Anfrage im Landtag zu stellen. Er antwortete verbindlich und leitete die Anregung an den in seiner Fraktion dafür wohl zuständigen Landtagskollegen René Hein weiter.
Die AfD will nun am Freitag, 13.05., eine »Informationsveranstaltung« zu diesem Thema im Jugend- und Freizeitzentrum in der Leckwitzer Straße in Strehla durchführen. Dagegen ist aus meiner Sicht nichts einzuwenden, ganz im Gegenteil. Leider bin ich selbst diesmal aus terminlichen Gründen verhindert.
Die Veranstaltung schlägt allerdings jetzt schon im Vorfeld Wellen, weil die Stadtverwaltung Strehla mit dieser gewisse Probleme zu haben scheint. Die Sächsische Zeitung, Lokalausgabe Riesa vom 11.05.22, stellt dazu die Frage: »Unerlaubter Wahlkampftermin in Strehla?« und macht mit einem reißerischen Bild auf. Dort heißt es u.a.: »Da Ute Heine am 12. Juni für die AfD bei der Strehlaer Bürgermeisterwahl kandidiert, steht die Veranstaltung unter besonderer Beobachtung der Stadtverwaltung. Der Grund: Die AfD hat die Bürger in den Jugend- und Freizeittreff eingeladen. Das ist eine kommunale Einrichtung. In ihr sind Wahlkampf-Veranstaltungen nicht erlaubt. ›Die anderen Kandidaten dürfen es auch nicht‹, sagt Strehlas Hauptamtsleiter Robert Wölk. Er will selbst vor Ort sein, genauso wie die weiteren AfD-Politiker Barbara Lenk und Carsten Hütter.
In einem Telefonat habe Ute Heine dem Hauptamtsleiter versichert, dass es eine reine Informationsveranstaltung zum Thema ›Wolf‹ sei. Deshalb dürfe sie auch wie geplant stattfinden, so Wölk. ›Doch sobald es um Wahlkampf geht, ist die Veranstaltung schneller beendet, als dass sie begonnen hat.‹«
Demokratiedefizite in der Stadtverwaltung
Was ist das wieder für eine Provinzposse, frage ich Sie, liebe Leser? Der Hintergrund ist aber folgender: Die Satzung für die Nutzung des Freizeitzentrums schließt, genauso wie die Satzungen für die Nutzung der Hallen in der Grundschule und Oberschule Strehla, die Nutzung »für parteipolitische Zwecke« aus. Also für jegliche parteipolitischen Zwecke, das ist sogar unabhängig vom Wahlkampf. Man hatte diesbezüglich bereits vor Jahren die Satzungen geändert, um eine Nutzung öffentlicher Einrichtungen durch die seinerzeit erstarkende NPD einen Riegel vorzuschieben. Insbesondere ging es natürlich darum, mir – als einem der wenigen kritischen Stadträte – kein Podium zur Darstellung meiner Positionen zu geben.
Ich habe das vielfach kritisiert, weil in meinen Augen die politische Meinungsbildung, ob nun durch Parteien, Wählervereinigungen oder wen auch immer, natürlich auch in die öffentlichen Einrichtungen der Stadt hineingehört. Erst im Oktober und November letzten Jahres war darüber beraten worden – und der von mir eingebrachte Änderungsantrag der NPD-Fraktion, der die Hallennutzung für alle öffnen sollte, mehrheitlich im Stadtrat abgelehnt worden. In meinen Augen war das ein großer Fehler, der auch nicht dadurch geheilt werden kann, dass künftig zwischen Wahlkampf- und Informationsveranstaltungen unterscheidet. Wie soll man das rechtssicher tun? Und was ist, wenn ich morgen eine Informationsveranstaltung zum Thema »Demokratiedefizite in der Stadtverwaltung Strehla« anmelde? Müsste man mir das dann nicht auch genehmigen? Vielleicht sollte ich die Probe aufs Exempel machen…
Liebe Leser, liebe Bürger der Stadt Strehla, ich werde Sie über den Themenkomplex »Wolf« weiter auf dem laufenden halten. Der morgigen Veranstaltung der AfD wünsche ich einen guten Verlauf. Die FREIEN SACHSEN verstehen sich als organisationsübergreifende Sammlungsbewegung. Wir arbeiten mit jedem gerne zusammen, der die Heimat im Herzen trägt.