Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat den Eilantrag gegen die Testpflicht an weiterführenden Schulen abgelehnt – mit einer Begründung, die nicht nachvollziehbar ist. Insbesondere hat das Gericht einen Eingriff in die körperliche Selbstbestimmung verneint, obwohl mit den Nasen-„Schnelltests“ unumstritten in den Körper eingedrungen wird. Derzeit arbeitet die Rechtsanwaltskanzlei Kohlmann an der Verfassungsbeschwerde gegen diesen Beschluss, die Entscheidung wird dann das höchste deutsche Gericht treffen.
Der 29-seitige Beschluss, der auf großes Interesse gestoßen ist, kann hier im Wortlaut (natürlich in anonymisierter Form) nachgelesen werden:
https://freie-sachsen.info/wp-content/uploads/2021/03/Testpflicht-Beschluss.pdf
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Betreff: Spende Testpflicht