Am Montag sprach Stefan Hartung in Annaberg-Buchholz darüber, dass der „Lockdown“ mit der Verfassung des Freistaats Sachsen absolut unvereinbar ist. Dabei führte er einige Artikel auf, die deutlich machen, dass wir es hier mit einem ganz klaren Fall von Verfassungsbruch zu tun haben! Und, dass wir Sachsen uns gegenüber der BRD-Regierung notfalls auch auf unser sächsisches Recht berufen und zurückziehen müssen, wenn Berlin und die Kretschmer-Statthalter-Regierung unsere Polizisten als Grundrechteabschaffungstruppe instrumentalisieren.

„Die Verfassung des Freistaats Sachsen ist der Dienstauftrag der Polizei und nicht die Anweisung des Innenministers oder Polizeipräsidenten!“

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