Selbst der Regionalplanentwurf bestätigt erhebliche Konflikte
Der geplante Windpark Paußnitz ist noch längst nicht entschieden. Nachdem der Stadtrat Strehla zunächst – nach erheblichen Bürgerprotesten – mehrheitlich dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen versagte, liegt derzeit der Entwurf des neuen Sachlichen Teilregionalplans Energieversorgung/Windenergienutzung für die Region Oberes Elbtal/Osterzgebirge öffentlich aus. Bis einschließlich 6. Juli 2026 können Bürger Stellungnahmen abgeben und Einwände gegen die vorgesehenen Festlegungen erheben.
Diese Möglichkeit sollte rege genutzt werden. Denn obwohl selbst der vorliegende Regionalplanentwurf wesentliche Kritikpunkte bestätigt, die von Einwohnern und Windparkgegnern bereits vorgebracht wurden, weist auch er weiterhin Unstimmigkeiten und Widersprüchlichkeiten auf.
Für Paußnitz soll zwar ein 19,8 Hektar großes Vorranggebiet für Windenergienutzung ausgewiesen werden. Im zugehörigen Datenblatt wird jedoch ausdrücklich festgehalten, dass lediglich vier der sieben geplanten Windenergieanlagen innerhalb dieser Fläche liegen sollen. Drei weitere Anlagen befinden sich außerhalb des vorgesehenen Vorranggebietes.
Damit zeigt der Planentwurf selbst: Die konkrete Windparkplanung geht deutlich über die Fläche hinaus, die der Regionale Planungsverband als Vorranggebiet festlegen möchte.
Zugleich wird dem Standort wegen seiner weithin sichtbaren Lage ein „mittleres bis hohes Konfliktpotenzial“ bescheinigt. Die geplanten Anlagen wären von mehreren Ortschaften aus sichtbar. Hinzu kommen Konflikte mit einem Restwald in einer waldarmen Region, erosionsgefährdeten Böden sowie mit dem Vogel- und Artenschutz.
Besonders bemerkenswert ist, dass Paußnitz wegen landesweit bedeutsamer Vorkommen unter anderem von Baumfalke, Weißstorch, Kiebitz, Kranich und Rotmilan ausdrücklich nicht als sogenanntes Beschleunigungsgebiet eingestuft werden soll.
Der Entwurf bestätigt damit, dass Paußnitz keineswegs ein konfliktarmer und unproblematischer Windenergiestandort ist.
Widersprüche müssen aufgeklärt werden
Trotz dieser Feststellungen soll Paußnitz weiterhin als Vorranggebiet ausgewiesen werden. Das ist nicht überzeugend.
Einerseits wird von einem mittleren bis hohen Konfliktpotenzial gesprochen, andererseits wird die Fläche grundsätzlich als geeignetes Vorranggebiet behandelt. Einerseits verweist das kurze Datenblatt darauf, dass das Vorranggebiet „außerhalb von Wald“ liege, andererseits räumen die Umweltunterlagen eine mögliche Inanspruchnahme eines Restwaldes mit besonderen Waldfunktionen ein.
Auch die Bedeutung der Fläche für landesweit bedeutsame Vogelvorkommen führt lediglich dazu, dass Paußnitz kein „Beschleunigungsgebiet“ wird. Es bleibt aber unklar, warum dieselben Konflikte nicht stärker gegen die Ausweisung als Vorranggebiet sprechen.
Diese Widersprüche müssen im Beteiligungsverfahren aufgegriffen werden.
Ich werde deshalb als Bürger und Strehlaer Stadtrat eine Stellungnahme abgeben und die Streichung des Vorranggebietes Paußnitz fordern. Hilfsweise muss die Fläche mindestens auf einen tatsächlich konfliktarmen Bereich reduziert und wieder lediglich als Potentialfläche ohne Vorrangwirkung behandelt werden.
Ich fordere auch die Stadt Strehla auf, diese Möglichkeit zu nutzen und eine eigene, umfassende Stellungnahme abzugeben. Nachdem die Stadt ihr gemeindliches Einvernehmen zur konkreten Windparkplanung zunächst verweigert hat, wäre es nicht nachvollziehbar, wenn sie nun zur regionalplanerischen Festlegung eines Vorranggebietes Paußnitz schweigen würde.
So können Bürger Stellungnahmen abgeben
Die Stellungnahmen können online über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen abgegeben werden. Dafür ist eine einmalige Registrierung beziehungsweise Anmeldung erforderlich. Hier geht es direkt zum Beteiligungsportal: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/rpv-oeoe/beteiligung/themen/1063765/1138088
Nach dem Aufruf des Beteiligungsverfahrens erscheint eine Liste der verschiedenen Planunterlagen. Zu jedem einzelnen Unterpunkt kann eine eigene Stellungnahme verfasst werden.
Es empfiehlt sich zunächst eine zusammenfassende Gesamtstellungnahme mit allen Einwänden gegen den Windpark Paußnitz abzugeben und anschließend einzelne Kritikpunkte auf mehrere sachlich passende Dokumente zu verteilen.
Zunächst zur Gesamt-Stellungnahme:
So geben Sie Ihre Stellungnahme richtig ab
Die vollständige Gesamtstellungnahme gegen die Ausweisung des Vorranggebietes Windenergienutzung Nr. 1 Paußnitz sollte im Beteiligungsportal unmittelbar beim Entwurf des Teilregionalplanes abgegeben werden.
Wählen Sie dazu im Portal den Punkt:
F1 – Festlegungen und Begründungen
und klicken Sie dort auf:
„Stellungnahme abgeben“
An dieser Stelle gehört die umfassende Stellungnahme hin, weil sich die zentrale Forderung gegen die regionalplanerische Festlegung des Vorranggebietes Paußnitz als solche richtet.
Die Hauptforderung sollte lauten:
„Das Vorranggebiet Windenergienutzung Nr. 1 Paußnitz ist aus dem Entwurf des Sachlichen Teilregionalplanes zu streichen. Hilfsweise ist auf eine Festlegung als Vorranggebiet zu verzichten und die Fläche lediglich als Prüf- beziehungsweise Potentialfläche ohne Vorrangwirkung weiterzuführen.“
In dieser Gesamtstellungnahme können sämtliche Kritikpunkte zusammengeführt werden, insbesondere:
- die nur 19,8 Hektar große Vorrangfläche,
- die Tatsache, dass drei der sieben geplanten Windenergieanlagen außerhalb des vorgesehenen Vorranggebietes liegen,
- das vom Plan selbst festgestellte mittlere bis hohe Konfliktpotential,
- die weithin sichtbare Lage,
- die landesweit bedeutsamen Vorkommen windkraftsensibler Vogelarten,
- mögliche artenschutzrechtliche Konflikte,
- der Restwald in einer waldarmen Region,
- erosionsgefährdete Böden,
- die fehlende Berücksichtigung der aktuellen ablehnenden Position der Stadt Strehla.
Hier ist meine persönliche Stellungnahme zum Entwurf des Teilregionalplans, bezogen auf den Windpark Paußnitz:
Stellungnahme Teilregionalplan_Paußnitz_16-06-26
Zusätzlich zur Gesamtstellungnahme bei F1 empfiehlt es sich, einzelne fachliche Einwände noch einmal unmittelbar bei den jeweils einschlägigen Anlagen vorzubringen. Dadurch werden die Kritikpunkte auch dort erfasst, wo die entsprechenden Daten und Bewertungen im Planentwurf enthalten sind. Die Gesamtstellungnahme sollte also bei F1 eingereicht werden. Die weiteren Stellungnahmen bei F4, U2, F5 und U14 dienen der fachlichen Vertiefung und erhöhen den Druck auf den Planungsverband, jeden einzelnen Kritikpunkt nachvollziehbar zu prüfen und zu beantworten.
1. Haupteinwand gegen das Vorranggebiet Paußnitz
Im Beteiligungsportal folgenden Bereich auswählen:
F2–F5 Anlagen zu den Festlegungen und Begründungen
Danach:
F4 Anlage 3 Datenblätter VRG
Dort auf:
„Stellungnahme abgeben“
klicken.
An dieser Stelle sollte der hauptsächliche Einwand gegen die Ausweisung des Vorranggebietes Nr. 1 Paußnitz eingetragen werden.
Dabei kann insbesondere vorgebracht werden:
- Das Vorranggebiet umfasst lediglich 19,8 Hektar.
- Nur vier der sieben geplanten Anlagen liegen innerhalb der vorgesehenen Fläche.
- Drei Anlagen liegen außerhalb des geplanten Vorranggebietes.
- Der Plan bescheinigt dem Standort selbst ein mittleres bis hohes Konfliktpotenzial.
- Die Fläche ist wegen ihrer sichtexponierten Lage von mehreren Ortschaften aus sichtbar.
- Die Ausweisung als Vorranggebiet soll deshalb entfallen.
Als konkrete Forderung kann formuliert werden:
„Ich fordere, das Vorranggebiet Windenergienutzung Nr. 1 Paußnitz aus dem Teilregionalplan zu streichen. Hilfsweise ist die Fläche lediglich als Windpotentialfläche ohne Vorrangwirkung weiterzuführen und auf nachweislich konfliktarme Teilbereiche zu reduzieren.“
2. Einwand zur Umweltbewertung
Im Portal anschließend auswählen:
U2–U15 Anhänge inklusive Karten
Danach:
U2 Anhang I Prüfsteckbriefe
Auch dort auf:
„Stellungnahme abgeben“
klicken.
Hier sollte insbesondere auf folgende Punkte hingewiesen werden:
- mittleres bis hohes Konfliktpotenzial,
- erhebliche Sichtwirkung,
- Einsehbarkeit aus Paußnitz, Trebnitz, Sahlassan, Dürrenberg, Laas und Klingenhain,
- möglicher Eingriff in einen Restwald in waldarmer Region,
- erosionsgefährdete und bislang unversiegelte Böden,
- unzureichende Betrachtung der Gesamtwirkung aller sieben Anlagen.
Als Forderung bietet sich an:
„Die Umweltprüfung für die Windpotentialfläche A 004 Paußnitz ist zu vertiefen. Die Auswirkungen von sieben Anlagen mit einer Höhe von bis zu 286,5 Metern auf Landschaft, Ortslagen, Boden, Restwald und geschützte Arten sind nicht ausreichend ermittelt und bewertet worden.“
3. Einwand zu den landesweit bedeutsamen Vogelvorkommen
Im Portal auswählen:
F2–F5 Anlagen zu den Festlegungen und Begründungen
Danach:
F5 Anlage 4 Beschleunigungsgebiete
Hier kann darauf hingewiesen werden, dass Paußnitz wegen landesweit bedeutsamer Vorkommen von Baumfalke, Weißstorch, Kiebitz, Kranich und Rotmilan nicht als Beschleunigungsgebiet ausgewiesen werden soll.
Ein möglicher Text lautet:
„Der Planentwurf bestätigt für Paußnitz landesweit bedeutsame Vorkommen mehrerer windkraftsensibler Vogelarten. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb diese Vorkommen zwar einer Ausweisung als Beschleunigungsgebiet entgegenstehen, die Fläche aber dennoch als Vorranggebiet Windenergienutzung ausgewiesen werden soll.“
4. Einwand zum Artenschutz
Im Portal auswählen:
U2–U15 Anhänge inklusive Karten
Danach:
U14 Anhang III.8 Artensteckbriefe zur Artenschutzprüfung
Hier kann insbesondere kritisiert werden, dass mögliche Verstöße gegen das Tötungs-, Störungs- und Lebensstättenverbot nicht ausgeschlossen werden, sondern auf spätere Schutz- und Abschaltmaßnahmen verwiesen wird.
Ein möglicher Text lautet:
„Eine Vorranggebietsausweisung darf nicht allein auf die Erwartung gestützt werden, artenschutzrechtliche Konflikte könnten später durch Abschaltungen, Antikollisionssysteme, Ausweichhabitate oder eine veränderte Anordnung der Anlagen bewältigt werden. Vor der Ausweisung sind aktuelle örtliche Untersuchungen zu Brut-, Zug- und Rastvögeln erforderlich.“
Stellungnahmen zunächst speichern
Die einzelnen Einwände können im Beteiligungsportal entweder sofort abgesendet oder zunächst über die Funktion „Entwurf speichern“ gesammelt werden.
Wer mehrere Einwände abgibt, sollte sie zunächst speichern, anschließend noch einmal vollständig kontrollieren und erst danach gemeinsam übermitteln. Nach erfolgreicher Übermittlung verschickt das Portal eine Bestätigung per E-Mail.
Zusätzliche Unterlagen, Bilder oder Dokumente können der Stellungnahme als Anlage beigefügt werden.
Frist nicht verpassen
Stellungnahmen müssen spätestens am 6. Juli 2026 beim Regionalen Planungsverband eingegangen sein.
Wer das Onlineportal nicht nutzen möchte, kann seine Stellungnahme auch per E-Mail an
oder schriftlich an folgende Anschrift senden:
Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Meißner Straße 151a
01445 Radebeul
Je mehr Bürger sich beteiligen, desto schwerer wird es, die vor Ort bestehenden Konflikte zu übergehen. Deshalb gilt: Nutzen wir die Beteiligung, erheben wir unsere Einwände und verhindern wir, dass aus einer umstrittenen Potentialfläche ein regionalplanerisch festgeschriebenes Vorranggebiet wird!
Peter Schreiber
Stadtrat in Strehla
FREIE SACHSEN
Beitragsbild: Symbolbild, mithilfe von KI erstellt (ChatGPT).