Der Stadtrat Strehla hat in seiner öffentlichen Sondersitzung am 12. Oktober das gemeindliche Einvernehmen zum geplanten Windpark Paußnitz erneut versagt – diesmal einstimmig. Auch die ergänzenden Änderungsanträge zum Denkmal- und Artenschutz sowie zu Zug- und Rastvögeln fanden die Zustimmung (fast) sämtlicher anwesenden Stadträte.
Gegenstand der Sonderstadtratssitzung war der Genehmigungsantrag nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) der Sabowind GmbH für sechs Windenergieanlagen des Typs Nordex N175/6.X mit jeweils 6,8 Megawatt Nennleistung und einer Gesamthöhe von 286,5 Metern. Bereits im April hatte die Stadt das Einvernehmen zur damaligen Planung mit sieben Anlagen verweigert. Die anschließend eingereichte Fassung mit sechs Anlagen wurde vom Landratsamt als neuer Antrag behandelt und erforderte deshalb eine erneute Entscheidung der Stadt.
Auch diesmal verfolgten zahlreiche Bürger die Beratung. Die anwesenden Bürger, die sich äußerten, machten ihre Ablehnung des Vorhabens deutlich. Das einstimmige Abstimmungsergebnis unterstrich, dass die Bedenken gegenüber dem Windpark über einzelne politische Gruppierungen hinausreichen.
Zusätzliche Gründe statt bloßer Prüfhinweise
Der Entscheidung waren umfangreiche Vorarbeiten und ein Austausch zwischen Stadtrat Peter Schreiber, Bürgermeister Jörg Jeromin und den Fraktionsspitzen von FWG Strehla, CDU, BSW und AfD-Einzelstadtrat Scholtka vorausgegangen. Bereits am 22. September hatte der Stadtrat auf Schreibers Antrag eine vertiefte Prüfung belastbarer Gründe für die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens beschlossen. Ausdrücklich einbezogen waren die artenschutzrechtliche Ausnahmebegründung sowie die Auswirkungen auf die historische Stadtsilhouette, insbesondere auf Schloss, Stadtkirche und denkmalfachlich bedeutsame Sichtbeziehungen.
Mit Schreiben vom 7. Oktober fragte Schreiber nach der Umsetzung dieses Prüfauftrags. Zugleich verlangte er ergänzende Auskünfte zur Vollständigkeit der Unterlagen, zur Umweltverträglichkeitsprüfung, zu Zug- und Rastvögeln und zur Absicherung der vorgesehenen Versagungsgründe.
In einem Gespräch am 9. Oktober sagte Bürgermeister Jeromin zu, Natur- und Artenschutz einschließlich der Rast- und Zugvogelproblematik sowie die denkmalfachlichen Belange zusätzlich in die Versagungsbegründung aufzunehmen. Schreiber übermittelte dazu konkrete Formulierungsvorschläge mit Fundstellen aus den Antragsunterlagen und Hinweisen aus den Bürgerstellungnahmen.
Der daraufhin vorgelegte Änderungsantrag des Bürgermeisters griff diese Themen auf. Er behandelte wesentliche Teile jedoch zunächst als ergänzende Prüfhinweise oder noch offene Untersuchungsgegenstände. Die Versagung sollte weiterhin ausdrücklich auf die bisherigen Gründe zur Erschließung, zum Mindestabstand und zum Schall gestützt werden.
Hier setzten die weiteren Änderungsanträge in der Sitzung an: Die zusätzlichen Einwände sollten tatsächlich Bestandteil der Versagungsbegründung werden. Schreibers Anträge zum Denkmalschutz und zum allgemeinen Artenschutz sowie der Antrag von AfD-Stadtrat Enrico Scholtka zu Zug- und Rastvögeln (Beispiel: Tausende Wildgänse) wurden vom Bürgermeister unterstützt und anschließend einstimmig angenommen. Lediglich Stadtrat Erich Knott (BSW) enthielt sich bei den Änderungsanträgen Schreibers, begründete dies aber nicht weiter.
Historische Stadtansicht und Artenschutz berücksichtigt
Beim Denkmalschutz geht es um die Auswirkungen der außergewöhnlich hohen Anlagen auf das Erscheinungsbild Strehlas mit Schloss, Stadtkirche und Altstadt. Die Antragsunterlagen enthalten bereits denkmalfachliche Anforderungen und Visualisierungen. Schreibers Vorschläge zielten darauf, diese konkret heranzuziehen und die Frage geschützter Sichtbeziehungen eigenständig zu bewerten.
Dabei wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass Aussagen zu möglichen Erschütterungsschäden an Gebäuden keine Bewertung visueller Beeinträchtigungen ersetzen. Ebenso beantwortet die Einhaltung von Wohnabständen noch nicht die Frage, ob die historische Stadtansicht oder das Erscheinungsbild von Kulturdenkmalen rechtlich gesehen erheblich beeinträchtigt wird.
Beim Artenschutz bildeten die Antragsunterlagen selbst einen wichtigen Ausgangspunkt. Für drei Anlagen wird wegen des Rotmilan-Nahbereichskonflikts weiterhin eine artenschutzrechtliche Ausnahme benötigt. Die vorgeschlagenen Ergänzungen hinterfragten insbesondere die Tragfähigkeit der Alternativenprüfung: Obwohl die Ausnahme drei Anlagen betrifft, verlangt die Untersuchung von Alternativflächen Platz für sämtliche sechs Anlagen. Auch die Wirksamkeit und dauerhafte praktische Umsetzung vorgesehener Schutzabschaltungen wurde thematisiert.
Hinzu kamen örtliche Beobachtungen zu Greifvögeln, Kranichflügen sowie zur Nutzung umliegender Felder durch Rastvögel. Diese Hinweise sollten mit den Gutachten abgeglichen und hinsichtlich möglicher Flug- und Nahrungsbeziehungen zu benachbarten Schutzgebieten berücksichtigt werden. Der Änderungsantrag zu Zug- und Rastvögeln sorgte dafür, dass auch dieser Gesichtspunkt ausdrücklich in die ergänzte Begründung einfloss.
Zusätzliche Prüfung einer befristeten Untersagung
Schreiber sprach außerdem die neue fachaufsichtliche Weisung des Freistaates Sachsen vom 9. Oktober an. Sie betrifft die Sicherung der laufenden Regionalplanung und eröffnet unter gesetzlichen Voraussetzungen die Möglichkeit, Zulassungsentscheidungen für Windenergievorhaben vorübergehend zu untersagen.
Schreiber verlangte, für Paußnitz eine entsprechende Prüfung anzuregen. Entscheidend ist dabei, ob die beantragte Anlagenkonfiguration die Verwirklichung der vorgesehenen Regionalplanung unmöglich machen oder wesentlich erschweren würde. Ein automatischer Genehmigungsstopp folgt aus der Weisung nicht – aber sie ist ein Ansatzpunkt.
Der Bürgermeister behandelte dieses Anliegen formlos und sagte zu, es in das Anschreiben zur Versagung des gemeindlichen Einvernehmens an das Landratsamt aufzunehmen.
Die weitere Entscheidung liegt (zunächst) beim Landratsamt
Mit der einstimmigen Versagung und der Annahme der ergänzenden Anträge hat der Stadtrat seine Position deutlich gemacht. Bürgermeister Jeromin hat die Entscheidung mittlerweile fristgerecht an das Landratsamt übermittelt. Dort liegt nun zunächst die weitere Verantwortung für das Genehmigungsverfahren.
Die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens bedeutet noch keine endgültige Ablehnung des Windparks. Die Genehmigungsbehörde muss die beschlossenen Gründe prüfen; eine Ersetzung des Einvernehmens kommt allerdings nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht. Umso wichtiger ist, dass die zusätzlichen Einwände nun ausdrücklich Bestandteil der städtischen Begründung sind.
Stadt- und Kreisrat Schreiber (FREIE SACHSEN) dankte den beteiligten Stadträten, dem Bürgermeister und den engagierten Bürgern für ihren Einsatz. Die einstimmige Entscheidung sei ein deutliches gemeinsames Zeichen für den Schutz der Heimat und für eine sorgfältige Prüfung der Auswirkungen des geplanten Windparks.
FREIE SACHSEN
im Stadtrat Strehla